Bei der Zunahme der Regulierungsdichte wird es auch immer wichtiger, dass die Finanzbranche eigene Initiativen ergreift, um mit Maßnahmen der Selbstregulierung eine mögliche Überregulierung von außen zu vermeiden. Die DVFA hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, in ihren eigenen Fachgremien Standards im Sinne von "Best Practice"-Regeln zu erarbeiten. Außerdem arbeiten Mitglieder und Mitarbeiter der DVFA in nationalen und internationalen Fachgremien an der Erarbeitung von Konzepten und Standards mit, deren Ergebnisse hier ebenfalls dargestellt werden.
Standards ermöglichen es Berufsangehörigen und anderen Marktteilnehmern, Produkte und Dienstleistungen transparenter zu gestalten und so den Finanzmarkt im Interesse aller effektiver zu machen.
Sie beziehen sich auf die grundsätzliche Ausübung des Berufs und entsprechende ethische Vorgaben, wie auch auf das fachspezifische Arbeiten im Research, im Banking und im Asset Management.
Die Mitglieder der DVFA-Arbeitsgruppe Fairness Opinions
Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Vorsitzender, HHL Leipzig Graduate School of Management
Prof. Christian Aders, stv. Vorsitzender, Senior Managing Director, Value Trust Financial Advisors Deutschland GmbH
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. Christian Decher, Off Counsel, Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Peter Thilo Hasler, Analyst, Sphene Capital GmbH (Vorstand DVFA e. V.)
Dr. Achim Herfs, Partner, Kirkland & Ellis International LLP
Dr. Gerhard Killat, Senior Advisor, ParkView Partners GmbH
Dr. Sabrina Kulenkamp, Partner, Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Thorsten Müller, Geschäftsführer, Lighthouse Corporate Finance GmbH (Vorstandsvorsitzender DVFA e. V.)
Dennis Muxfeld, Director, Value Trust Financial Advisors Deutschland GmbH
Prof. Christian Strenger, Aufsichtsrat, DWS Investment GmbH
Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions
Eine Fairness Opinion ist die Stellungnahme eines sachverständigen Dritten zur finanziellen Angemessenheit des Kauf- bzw. Angebotspreises bei einer Unternehmenstransaktion. Sie wird u. a. im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen und dem Erwerb börsennotierter Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angeboten im Auftrag der Organe der beteiligten Gesellschaften erstellt.
Der Markt für Unternehmenstransaktionen ist in den letzten Jahren gewachsen, internationaler geworden und hat sich weiter spezialisiert. Deshalb nimmt auch die Bedeutung von Fairness Opinions kontinuierlich zu. Aus diesem Grunde hat die DVFA ihre "Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions" komplett überarbeitet, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktes zu entsprechen.
März/April 2023
Download:
Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Kurzfassung)
Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Langfassung)
Guidelines for the Preparation of Fairness Opinions (Short version)
Guidelines for the Preparation of Fairness Opinions (Long version)
Presse:
Fairness Opinion: Ein systemrelevantes Instrument. Gastbeitrag von Thorsten Müller. Erschienen in der Börsen-Zeitung, 06. April 2023
DVFA überarbeitet Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions. bondguide.de, 31. März 2023
Berufsverband DVFA empfiehlt mehr Unabhängigkeit. deal-magazin.com, 31. März 2023
Neu: DVFA Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinion. eacva.de, 31. März 2023
Die DVFA Guideline Analyst Presentations soll Unternehmen bei der Optimierung ihrer Investor Relations unterstützen.
Obwohl üblicherweise als Analystenpräsentation bezeichnet, sind die Adressaten mehr als "nur" Finanzanalysten. Analystenpräsentationen richten sich nicht nur an Anlageexperten der Käuferseite, z.B. Fondsmanager, Vermögensverwalter und Aktienstrategen, sondern auch an die Intermediäre von Anlageentscheidungen wie Ratinganalysten, M&A- und Corporate Finance-Mitarbeiter, Nachhaltigkeitsanalysten, Vermögensverwalter, Berater und – nicht zuletzt – auch Privatanleger.
Juni 2020
Download:
Die Standards verstehen sich als Empfehlung: zum einen an Bondemittenten, die schon mit Anleihen im Markt präsent sind, sowie für Debütanten, insbesondere mittelständische Unternehmen, die eine Begebung einer Anleihe planen oder bereits im Prozess der Begebungen sind. Insbesondere vor dem Hintergrund einer spürbaren Zunahme der Begebungen von Anleihen mittelständischer Unternehmen sowie des spezifischen Anleihesegments an der Frankfurter Wertpapierbörse kamen die Standards des Arbeitskreises zur rechten Zeit.
Die Kommission ist verstärkt in den Dialog mit Emittenten von Anleihen eingestiegen. Ziel war es dabei, Unternehmen Orientierung zu bieten, welche Anforderungen und Erwartungen Bondinvestoren an sie stellen, so dass Anleihen Erfolg beschieden ist und Unternehmen eine ausreichende institutionelle Reichweite erzielen können.
Bereits 2012 sind die Standards im Entry Standard und im Prime Standard der Deutschen Börse als Referenzgröße eingeführt wurden.
In Version 2.1 der Standards greift die DVFA Kommission Bondkommunikation, die die Standards erarbeitet hat, Anregungen aus der Praxis auf und erläutert die zu berichtenden Kennzahlen der Anleihe-Emittenten näher.
Juli 2014
Download:
Die DVFA Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation beschreiben Erwartungen institutioneller Anleger und Finanzanalysten an die Finanzkommunikation von Unternehmen und erläutern, wie Abweichungen von diesen Erwartungen unter Umständen von den Adressaten interpretiert werden können.
Die Grundsätze verstehen sich bewusst als Empfehlungen - nicht Vorschriften - an Vorstände, IR-Manager und interessierte Kreise.
Die in den Grundsätzen enthaltenen Empfehlungen basieren auf von Investment Professionals geschilderten Beispielen gelungener bzw. misslungener Finanzkommunikation. Mit Hilfe des aus der Konsumentenforschung abgeleiteten Verfahrens der "Critical Incidents" wurden die Beispiele abstrahiert und systematisch in einem mehrstufigen Prozess mit einem erweiterten Kreis von Investment Professionals zu Empfehlungen verdichtet.
Erschienen sind die Grundsätze für Effektive Finanzkommunikation 2006 - d.h. vor 12 Jahren. Dennoch sind sie hochaktuell, wie die Beobachtung des Kommunikationsverhaltens vieler kapitalmarktorientierter Unternehmen tagtäglich zeigt.
Mai 2008
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Das Positionspapier “Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen” wurde 2015 von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Professor Julian Nida-Rümelin, Staatsminister a.D. und Philosoph, verfasst. 15 renommierte Kapitalmarktteilnehmer und Akademiker arbeiteten an Handlungsmaximen, die Investment Professionals Orientierung für ein ethisch ausgerichtetes Verhalten geben sollen.
Das Papier zeigt Wege auf, um verloren gegangenes Vertrauen in die Akteure an den Finanzmärkten zurück zu gewinnen.
Als professionelle Standesorganisation, als "Gilde" der Investment Professionals, hat die DVFA das Thema Ethik in der Finanzwirtschaft in den vorangegangenen Jahren verstärkt in den Markt getragen.
Die DVFA legt Investment Professionals keinen Katalog von ethisch akzeptablen und nicht-akzeptablen Handlungen oder Produkten vor.
Der Verband appelliert vielmehr an tugendhaftes Verhalten. Was das für den Einzelnen bedeuten kann – dafür gibt das vorliegende Positionspapier Hilfestellung.
September 2015
Download:
Positionspapier des DVFA Ethikpanels: Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen - Version 1.0. September 2015 - Langfassung
Positionspapier des DVFA Ethikpanels: Zur Förderung ethischer Tugenden in Finanzunternehmen - Version 1.0. September 2015 - Kurzfassung
Position paper by the DVFA Ethics Panel: Promotion of ethical practices within the financial industry - Version 1.0. September 2015 - Long version
Zum Verhältnis Ökonomie & Ethik und den ökonomisch relevanten Tugenden Urteilskraft, Entscheidungsstärke, Besonnenheit und Integrität. Von Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, Leiter des Ethikpanels der DVFA
Die DVFA beschäftigte sich intensiv in verschiedenen Gremien mit Evidence-based Investment Analysis Startpunkt dazu bildete ein Roundtable von Akademikern und Kapitalmarktexperten, der am 01. Dezember 2017 stattfand.
Evidence-based Investment Analysis beruht auf Ansätzen, die darauf abzielen, Evidenzen systematisch und nach Möglichkeit regelbasiert als Grundlage von Investmententscheidungen zu nutzen. Ziel des Roundtables war es, die relevanten Fragestellungen, die wir zukünftig unter dem Label EBIA führen, zu definieren und damit von anderen relevanten Themengebieten abzugrenzen.
Eine vorläufige Definition von EBIA, zitiert aus einem Programm einer US-amerikanischen Konferenz zu EBIA, die im Dezember 2016 stattfand, lautet: "Evidence-Based Investing (EBI) is a disciplined approach to asset management that combines the data we have from the past and present with honesty about the unknowable future. Where others would use forecasts, relationships or emotions to guide their decisions, practitioners of EBI would substitute facts, logic and reason."
Oktober 2017
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Die Deutschen Grundsätze für Finanzresearch (DGFR) in ihrer ersten Fassung wurden 2006 veröffentlicht und haben seitdem über viele Jahre als Standard für die Arbeit von Finanzanalysten und Brokern gedient.
Mit dem Inkrafttreten der MiFID II am 3. Januar 2018 haben sich jedoch viele gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Finanzanalysten und Broker verändert.
Die DGFR 2.0 setzen sich, wie schon ihre Vorgängerversion, zusammen aus einem allgemeinen Teil – den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzresearchs (GoFR) – und einem fachspezifischen Teil – den Mindeststandards für Finanzresearch (MSFR). Zusätzlich enthalten die DGFR 2.0 noch einen Passus, der sich mit dem Berufsbild und den Voraussetzungen des Arbeitsumfeldes von Finanzanalysten auseinander setzt, der den GoFR und den MSFR vorangestellt wurde. Die MSFR sind gegenüber der Vorgängerversion 1.0 über weite Passagen unverändert geblieben. Anpassungen wurden lediglich in zweierlei Hinsicht vorgenommen:
a) Referenzen an rechtliche und regulatorische Anforderungen wurden aktualisiert, und
b) die Auflistung von Research-Produkten wurde um Darreichungsformen und Formate ergänzt, die sich seit der Veröffentlichung der DGFR 1.0 im Jahre 2006 entwickelt haben. Dazu zählen Formen, deren Kern eher in einer Zurverfügungstellung von Finanzdaten besteht, wie auch erste Produkte, die auf einer maschinellen Verarbeitung von Finanzdaten („künstliche Intelligenz“) beruhen.
Mit Schreiben vom 2. Mai 2006 hatte seinerzeit die BaFin die DGFR in ihrer ersten Fassung als „Best Practice“ anerkannt: „Mit den vorliegenden Grundsätzen leistet der DVFA e.V. (...) aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zu ergänzenden berufsständischen Marktstandards neben den verbindlichen gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Finanzanalysen. Die Grundsätze dienen dazu, „best practice“ im Sinne von Mindeststandards für Finanzresearch zu beschreiben sowie die Grundsätze für die Erstellung ordnungsmäßigen Finanzresearch darzulegen. Der Charakter als „bestpractice“-Regeln wird in den Grundsätzen auch deutlich hervorgehoben. Diese freiwilligen Marktstandards im Sinne von „best practice“ sind ausdrücklich zu begrüßen.“ Die DVFA würde es begrüßen, wenn auch die DGFR 2.0 von der BaFin anerkannt würden.
Bei der Erstellung von Research wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Verwendung des Wortes „sollte“ beinhaltet eine Empfehlung. Die Regelung bleibt jedoch dem Ersteller bzw. seinem Unternehmen überlassen. In der Beschreibung der Standards beinhaltet dann das Wort „soll“ die Darstellung des Regelfalls, von dem begründete Ausnahmen möglich sind. Für die Mitglieder der jeweiligen Berufsverbände gelten natürlich auch die jeweiligen Kodizes.
Oktober 2018
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Der Leitfaden für Unternehmensbewertungen im Aktienresearch thematisiert Bewertungsverfahren und die Definition bewertungsrelevanter Größen.
Die Bewertung eines Unternehmens sollte grundsätzlich mit Hilfe von mindestens zwei unterschiedlichen Bewertungsverfahren erfolgen (etwa Multiple-Bewertung, Bewertung durch Diskontierungsverfahren). Auf Branchenspezifika ist dabei gesondert einzugehen. Die Marktbewertung basierend auf Multiplikatorverfahren und die Bewertung durch Diskontierungsverfahren können ebenso auf die einzelnen Geschäftseinheiten/ Segmente angewandt werden („sum-of-the parts“-Bewertung).
Oktober 2018
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Der DVFA Kodex für Nachhaltigkeit formuliert fünf Thesen, die die Basis für nachhaltiges Investieren sein sollen. Nachhaltigkeit ist für alle Investment Professionals relevant.
März 2018
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DVFA Kodex für Nachhaltigkeit im Anlageprozess
DVFA Code for Sustainability in Investment Processes
Weiteres
DVFA-Kodex für Nachhaltigkeit im Anlageprozess. Von Ralf Frank, DVFA, und Dr. Henrik Pontzen, HSBC, Vorstand DVFA. Börsen-Zeitung, SERIE: Nachhaltigkeit im Finanzsektor, Folge 36, Seite 3, 21. März 2018
Berliner Appelle: Deutschland darf in Sachen nachhaltige Finanzmärkte nicht den Anschluss verpassen. Rat für Nachhaltige Entwicklung, 7. Mai 2018
KPIs for ESG 3.0 (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues) definieren Kriterien mit jeweils ein bis zwei Leistungsindikatoren für 114 Subsektoren gemäß Stoxx Industry Classification Benchmarks. Dieser Reportingstandard findet seit seinem Erscheinen große Resonanz, und gilt, obwohl schon 2008 veröffentlicht, nach wie vor als das Standardwerk.
Seit Juni 2011 bilden die KPIs for ESG das Rückgrat der STOXX ESG Global Leaders Indexfamilie.
September 2010
Download:
Non-GAAP-Earnings-Adjustments sind freiwillig publizierte Anpassungen von Erfolgsgrößen, die an reglementierten Jahresüberschussgrößen ansetzen und diese modifizieren. Für diese Anpassungen gibt es keinen akzeptierten Berichtsstandard, so dass die Ergebnisse für Investment Professionals häufig schwer oder gar nicht zu vergleichen sind.
Die Forderungen der DVFA umfassen zwölf Empfehlungen für eine analysten- und investorenorientierte Non-GAAP-Berichterstattung. Die aktuellen Anforderungen der DVFA schließen sich heute nahtlos an eine Veröffentlichung an, die 2012 als Gemeinschaftspublikation der DVFA mit PwC und Prof. Alexander Bassen von der Universität Hamburg als "Richtlinie Non-GAAP-Earnings-Adjustments" veröffentlicht worden war.
Presse:
DVFA legt Empfehlungen für Non-GAAP-Berichterstattung vor. www.institutional-money.com, 19. November 2018
November 2018
Download:
Non-GAAP-Earnings-Adjustments 2.0
Mit dem DVFA Policy for Responsible Investment Scoring (DVFA PRISC) stellt die DVFA ein Hilfsmittel zur Bestimmung einer verantwortungsvollen Geldanlagepolitik bereit. Mit DVFA PRISC können Nutzer ihre individuelle verantwortungsvolle Geldanlagepolitik durch Gewichtung von Kriterien (Ausschlüsse, Impact/SDG-Ziele, ESG-Methode/Messung, Engagement/Voting) festlegen. Anschließend können sie frei bestimmbare Portfolios/Fonds anhand von jeweils drei Ausprägungen/Optionen der Kriterienerfüllung selbstständig beurteilen, z.B. auf Basis von Fondsdokumenten.
April 2020
Angesichts der zunehmende Bedeutung von Ratings und des Aufkommens neuer Marktakteure hat die DVFA bereits im Jahre 2000 eine unabhängige Kommission zur Erarbeitung von "Rating Standards" ins Leben zu rufen. Die erste Fassung der DVFA-Rating Standards wurde 2001 veröffentlicht.
Bei der Entwicklung der Standards stand die zurzeit verstärkt diskutierte Forderung nach mehr Transparenz im Vordergrund. Nicht die Kontrolle oder Bewertung von Ratingverfahren und Rating-Agenturen werden angestrebt, sondern vielmehr sollen Transparenzstandards formuliert werden. Die Standards stellen dazu einen Katalog von Informationen zusammen, der es Unternehmen und Finanzmarktteilnehmern erlaubt, Methode und Aussage der Ratingverfahren einzuschätzen und nachzuvollziehen. Die Rating-Ersteller können mit Hilfe der Standards entscheidungsrelevante Informationen offenlegen, um die Ratingergebnisse vergleichbar zu machen.
Einige Fragen aus dem Katalog der DVFA-Standards verdeutlichen die Anforderungen: Aus welchen Quellen stammen die Informationen, die Grundlage für das Ratingsystem sind? In welchem Maße sind Ratingunternehmen und beurteiltes Unternehmen am Ratingprozess beteiligt? Welche Ausfallraten sind mit den einzelnen Ratingklassen der verwendeten Skala in der Vergangenheit verbunden gewesen? Veröffentlicht das Ratingunternehmen regelmäßig Angaben zur Güte seiner Ratingergebnisse?
Im Zuge der Überarbeitung 2006 wurden die Standards ins Englische übersetzt und auf weitere Ratingverfahren bzw. -objekte, z.B. das Fondsrating, ausgeweitet, nachdem ursprünglich nur das Kreditrating als Unternehmensrating adressiert war.
Die Kommission hat die Rating Standards im Sommer 2012 überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sie keiner grundsätzlichen Überarbeitung bedürfen und weiterhin aktuell sind. Die DVFA wird sie mit kleinen Änderungen weiterhin als gültigen DVFA-Standard führen.
Dezember 2006
Download:
DVFA-Rating Standards und DVFA-Validierungsstandards
DVFA-Rating Standards and DVFA-Validation Standards
Anforderungen an Structured Finance Ratings
Arbeitskreis 1: Ratingrelevante Aspekte der Mezzanine-Finanzierung
Die Arbeit des Arbeitskreises 1 verfolgt das Ziel, Empfehlungen zu erarbeiten, wie hybride Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Bilanz und des Bilanzratings behandelt werden sollten.
Das Angebot an mezzaninen Finanzierungen in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren sowohl im Hinblick auf das Volumen als auch auf die Vielfalt der Erscheinungsformen deutlich zugenommen. Mit der Erweiterung des Angebotsspektrums und den unterschiedlichen individuellen Ausgestaltungen geht die Gefahr einer mangelnden Markttransparenz einher. Zum einen haben die kapitalaufnehmenden Unternehmen hohe Such- und Informationskosten, um das richtige Angebot zu finden. Zum anderen dürfte - insbesondere bei den verbrieften Varianten - das unübersichtliche Angebot auch das Interesse potenzieller Investoren am Kapitalmarkt dämpfen.
In einem ersten Schritt werden deshalb vom Arbeitskreis am Beispiel von Genussrechtsvereinbarungen ein Kriterienkatalog und eine Kriterienmatrix erarbeitet, die den Finanzmarktteilnehmern (z.B. als zusätzliche Anhangangabe zu den bilanzierten hybriden Finanzierungsinstrumenten) die Beurteilung der Eigenkapitalähnlichkeit ermöglichen.
In einem zweiten Schritt ist dann zu analysieren, wie sich mezzanine Finanzierungen auf das Ergebnis von Bilanzratings auswirken. Auf der Basis von Modellrechnungen wird dabei zunächst untersucht, wie verschiedene Ratingsysteme auf unterschiedliche Ausstattungen mit wirtschaftlichem Eigenkapital reagieren. Im Rahmen einer verfeinerten Sensitivitätsanalyse ist dann zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Umbuchung von Fremdkapital in mezzanines Kapital z.B. bei einem Unternehmen, das auf der "Kippe" zwischen Speculative- und Investment-Grade steht, zu einem Upgrade führen kann.
Juli 2007
Die Small Cap Reporting Standards (SCRS) wurden vom DVFA-Arbeitskreis Small Caps entworfen. Sie basieren auf Informationsbedürfnissen von Investoren und Finanzanalysten und sind dazu konzipiert, mittelständischen Unternehmen die Kommunikation mit Aktien- und auch Anleiheninvestoren zu erleichtern. Die SCRS bestehen aus einem Entry Level und einem Prime Level, der alle Kriterien der SCRS enthält.
Mittelständische Unternehmen werden eingeladen, SCRS für ihre Kapitalmarktkommunikation zu verwenden. Dabei helfen SCRS Unternehmen nicht nur dabei, wesentliche Informationen in strukturierter und damit vergleichbarer Form zu kommunizieren, sondern dienen auch als internes Werkzeug für die Vorbereitung von Investorengesprächen. Die DVFA ist davon überzeugt, dass gerade kleine und mittelgroße Unternehmen potenziellen und aktuellen Investoren und Finanzanalysten die Informationsverarbeitung erleichtern können, in dem sie die SCRS anwenden, und damit Informationsbedürfnissen und Fragen zuvorkommen. Zu diesem Zweck hat die DVFA ein Reportingschema ("Template") verfügbar gemacht, das Unternehmen die Erstellung und Versendung von SCRS-Berichten erleichtert.
Juli 2012
Download:
DVFA-Small Cap Reporting Standards
Reportingschema - Template
Reportingschema - Template Entry Level
Aufzeichung Webinar Small Cap Reporting Standards:
Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Mitwirkungselemente.
International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert. In vielen Ländern sind Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gibt es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.
Der DVFA e.V. hat daher Stewardship-Leitlinien verabschiedet, die sich als „Best Practice“-Orientierung an die Mitglieder des DVFA richten und einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten.
Die DVFA Stewardship-Leitlinien verstehen unter Stewardship die verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte mit dem Ziel einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung für die Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Faktoren. Dies beinhaltet die Überwachung und den aktiven Dialog mit den Portfoliogesellschaften, die zielgerichtete Ausübung von Aktionärsrechten sowie den gesetzlich möglichen Austausch mit anderen Asset Managern.
Die DVFA Stewardship-Leitlinien wurden von der DVFA Kommission Governance & Stewardship unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entwickelt. Die Kernelemente wurden bereits auf der zweiten DVFA Governance & Stewardship Konferenz im September 2019 diskutiert. Weitere Überlegungen von institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern sind in die Leitlinien als Ergebnis eines Roundtables im Februar 2020 eingeflossen.
März 2020
Download:
Inwieweit berücksichtigen institutionelle Investoren umweltbezogene Leistungskennzahlen in ihren Anlageentscheidungen? Wie könnte eine noch umfassendere Integration erreicht werden? Diese Fragen untersuchte eine Gruppe von Forschern und Praktikern des Berufsverbands der Investment Professionals (DVFA), der Universität Hamburg sowie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Ein Policy Paper gibt einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen. Zentrale Ergebnisse sowie Praxisbeispiele sind darüber hinaus in einer Investorenbroschüre zusammengefasst.
Beide Broschüren können Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes kostenlos herunterladen.
Januar 2018
Das Policy Paper finden Sie hier.
Die Investorenbroschüre finden Sie hier.
Best Practice Guide für Unternehmensanleihen unter Mitwirkung der DVFA erschienen
Empfehlungen dienen Emittenten, Intermediären und Investoren als Richtlinie
Die Deutsche Börse hat am 8. April 2014 Empfehlungen für die Emission von Unternehmensanleihen im Entry Standard veröffentlicht. Die DVFA wirkte mit Ihrer Kommission Bondkommunikation unter der Leitung von Christoph Klein, Deutsche Asset & Wealth Management, neben ausgewählten Deutsche Börse Listing Partnern und dem DIRK Deutscher Investor Relations Verband an der Abfassung des Best Practice Guide mit und brachte die Positionen und Anforderungen der Investment Professionals ein.
Im Best Practice Guide für Anleihen werden alle Phasen der Emission betrachtet, von der Vorbereitung über die Platzierung bis hin zur Kapitalmarktkommunikation nach der Platzierung. Er führt Anforderungen an Emittenten, begleitende Banken und Berater an und zeigt, welche Rollen die verschiedenen Intermediäre während der Emission haben. Zudem beschäftigt er sich auch mit den Themen Besicherung und Schutzklauseln und spricht Empfehlungen für Finanzkennzahlen der Emittenten aus.
Damit ergänzt der Best Practice Guide die DVFA Standards für Bondkommunikation, die bereits 2012 im Entry Standard und im Prime Standard der Deutschen Börse als Referenzgröße eingeführt wurden.
Der Best Practice Guide sowie die DVFA Standards für Bondkommunikation stehen für Sie hier zum Download bereit:
April 2014
Download:
Best Practice Guide für Unternehmensanleihen im Entry Standard
DVFA Standards für Bondkommunikation
Finanz-Research, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sind wichtige Bestandteile eines funktionierenden und wettbewerbsfähigen Kapitalmarktes. Die Erbringung dieser Dienstleistungen für Dritte muss allen regulatorischen und ethischen Grundsätzen entsprechen. Dabei stehen der Schutz der Anleger und die Funktionsfähigkeit des Marktes im Vordergrund. Die im Berufsverband DVFA e.V. zusammengeschlossenen Personen verpflichten sich deshalb, diese Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Wahrung von Integrität, Objektivität und Unbefangenheit kompetent und sorgfältig zu erbringen. Der Verhaltenskodex konkretisiert die rechtlichen Vorschriften und enthält Handlungsanweisungen für das Verhalten der Mitglieder.
Mai 2007
Download:
DVFA-Verhaltenskodex