Ziel des Kommission ist es, die Analyse börsennotierter Unternehmen (insbesondere Small & Mid Caps) durch Analysten und Investoren über Standards und Best-practice-Vorgaben zu optimieren. Damit sieht sich die Kommission als Wegbereiter für professionelle Anleger, sich versiert am börsennotierten Mittelstand zu beteiligen. Sie will auch den Emittenten als Sparringspartner dienen, ihre IR-Kommunikation professionell und auf den Anleger ausgerechnet zu positionieren. Zudem versteht sich die Kommission als Think-Tank, der zur Weiterentwicklung der Methodik der Unternehmensanalyse und -bewertung beiträgt. Schließlich vertritt die Kommission den DVFA gegenüber Standardsetzern und Gesetzgebern.
Schwerpunktthemen: Unternehmensbewertung, Aktienanalyse, Rechnungslegung, ESG, Non-Financials und nicht standardisierte Perfomance-Daten.
Christoph Schlienkamp, Investmentanalyst (DVFA)
Stellvertretender Vorsitzender DVFA e. V.
Portfoliomanager GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A.
Peter-Thilo Hasler, CEFA, Leiter | Sphene Capital GmbH |
Roger Peeters, CEFA, Leiter | pfp|ADVISORY GmbH |
Ralf Müller-Rehbehn, CEFA, CESGA | |
Thorsten Wenzel, CFA | DZ BANK AG |
Mark Kahlenberg, CIIA, CEFA | Scherzer & Co. Aktiengesellschaft |
Volker Sack | DAN/AG – Deutsches Analyse Netzwerk AG |
Christoph Schlienkamp, Investmentanalyst (DVFA) | GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. |
Katja Langosch, AIM, Leiterin | Renell Bank AG |
Peter-Thilo Hasler, CEFA | Sphene Capital GmbH |
Christoph Schlienkamp, Investmentanalyst (DVFA) | GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. |
Dr. Bodo Kesselmeyer, Leiter | anuboXBRL GmbH & Co. KG |
Kay Bommer | DIRK - Deutscher Investor Relations Verband e. V. |
Ralf Müller-Rehbehn, CEFA, CESGA | |
Volker Sack | DAN/AG – Deutsches Analyse Netzwerk AG |
Christoph Schlienkamp, Investmentanalyst (DVFA) | GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. |
DVFA-Vorstand Christoph Schlienkamp, | Interview: „Kleine und mittlere Firmen brauchen eine Übergangsfrist“, sagt Christoph Schlienkamp, geschäftsführender Vorstand des Finanzprofiverbandes DVFA und Portfoliomanager eines Umweltfonds, im Interview mit dem Tagesspiegel vom 23. Dezember 2021. |
DVFA – Der Berufsverband der Investment Professionals legt 7-Punkte-Plan zur Stärkung des Finanzmarktes vor.
Die Europäische Union (EU) hat im Herbst vergangenen Jahres ihren neuen Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion veröffentlicht. Durch die Covid-19-Krise ist dieses für die EU zentrale Projekt zur Stärkung des Kapitalmarktes allerdings in den Hintergrund gerückt. Der Fokus lag bislang primär auf staatlicher Unterstützung und Intervention, um die Krise einzudämmen. Nun ist es wieder an der Zeit die Eigenkräfte der Wirtschaft zu stärken. Dafür hat der DVFA e.V. (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) ein Positionspapier vorgelegt. Er sieht die Notwendigkeit zu verstärkter Kapitalmarktfinanzierung, um die Folgen der Corona-Krise zu überwinden und die Staatshaushalte zu entlasten. Der DVFA begrüßt die Initiative zur Kapitalmarktunion ausdrücklich, insgesamt sieht der Verband die Vorschläge der EU jedoch zu abstrakt formuliert. Deshalb hat der DVFA einen konkreten 7-Punkte-Plan zur Stärkung des Finanzmarktes vorgelegt.
Zum 7-Punkte-Plan gehört u. a. eine Überprüfung der Kapitalanforderungen unter Solvency II und der HGB-Bilanzierung, um höhere Aktienquoten bei Versicherungen zu ermöglichen. Die Experten des DVFA schlagen darüber hinaus eine Stärkung der aktienbasierten Altersvorsorge durch steuerliche Anreize bei Aktieninvestments und Erhöhung der Pauschbeträge vor. Das Paket enthält daneben auch Vorschläge zur stärkeren Kapitalmarktfinanzierung der für die wirtschaftliche Erholung so wichtigen KMUs (kleine und mittelständische Unternehmen).
„Die massive finanzielle Unterstützung über die Staatshaushalte, so wichtig und richtig sie kurzfristig gewesen sein mag, kommt nun an ihre Grenzen,“ erläutert Ingo Ralf Mainert, stellvertretender Vorsitzender des DVFA e.V. „Um diese Krise zu überstehen und wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu gelangen, dürfen wir die Leistungsfähigkeit des Staates nicht überfordern.“ Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Bankensektor durch eine zu erwartende Insolvenzwelle zeitverzögert belastet und die Kreditvergabefähigkeit tendenziell einschränken werden wird. „Deshalb sollten wir jetzt die Kapitalmärkte in Richtung eines einheitlichen EU-Finanzbinnenmarktes weiterentwickeln, sie stärken und als Motor zur Überwindung der Krise aktiv nutzen“, betont Mainert.
Auch die EU gibt darüber hinaus dem Thema KMU eine sehr hohe Bedeutung. Der DVFA unterstützt diesen Fokus ausdrücklich, sieht hier jedoch deutlichen Handlungsbedarf. Trotz großer Anstrengungen, insbesondere auf der Angebotsseite, ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, die Anzahl der Börsengänge im KMU-Segment zu erhöhen. „Deshalb sollte zukünftig verstärkt auf strukturelle Verbesserungen auf der Nachfrageseite gesetzt werden“, hebt Thorsten Müller, Vorstandsmitglied des DVFA, hervor.
Zur vollständigen Stellungnahme
Presse:
DVFA zur Kapitalmarktunion: Nationale Märkte müssen funktionieren. goingpublic.de, 18. Mai 2021
Aus 25 wurden fünf Prozent. Absinken der Aktienquote innerhalb von 20 Jahren. DVFA kritisiert Regulatorik als „in Teilen prohibitiv“. portfolio-institutionell.de, 10. Mai 2021
DVFA mit 7-Punkte-Plan zur Umsetzung der Kapitalmarktunion. cash-online.de, 09. Mai 2021
Kapitalmarktunion: DVFA schlägt 7-Punkte-Plan zur Stärkung des Finanzmarktes vor. frankfurt-main-finance.com, 07. Mai 2021
DVFA: Positionspapier mit 7-Punkte-Plan zur Umsetzung der Kapitalmarkt. institutional-money.com, 07. Mai 2021
Masterplan für langfristige Aktienanlage. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06. Mai 2021
Sieben Vorschläge für eine Kapitalmarktunion. Börsen-Zeitung, 06. Mai 2021
Als Berufsverband der Investment Professionals ist der DVFA sehr daran interessiert, mit dem DAX einen Qualitätsindex zu haben, der ein verlässliches Börsenbarometer für die nationalen und internationalen Investoren ist. Wir erwarten, dass der Hauptindex der Deutschen Börse zum einen ein Spiegelbild der in Deutschland ansässigen Unternehmen ist und zum anderen Investoren nachhaltig eine Beteiligung am Gewinn ihres unternehmerischen Risikos ermöglicht. Zudem erachten wir es als dringend notwendig, künftig klar definierte ESG-Kriterien bei der Zusammensetzung des Index zu berücksichtigen.
Der DVFA begrüßt die Überlegungen zu Änderungen der Methodologie der Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes, insbesondere den Versuch, auch stärker die ESG-Qualität von Unternehmen einfließen zu lassen. Um allerdings einem vorbildlichen Qualitätsanspruch bei Governance- und ESG-Kriterien insgesamt zu genügen, sieht der DVFA noch einigen Anpassungsbedarf.
Zur Stellungnahme
Presse
DVFA Kommission Unternehmensanalyse: Wirecard – Anatomie eines Betrugs. Frankfurt Main Finance, 1. September 2020.
DVFA, der Berufsverband der Investment Professionals, hat die Guideline Analyst Presentations aktualisiert. Mit einer grundlegend überarbeiteten Version will der Verband Unternehmen bei der Optimierung ihrer Investor Relations unterstützen.Neu hinzugekommen sind Hinweise zur Verwendung von Action Titles, die für den Leser die Schlüsselaussagen in einer Folie zusammenfassen, die gezielte, proaktive Adressierung systemischer Krisen wie der Covid-19-Pandemie oder die Vorstellung der das Unternehmen begleitenden Finanzanalysten. Auch die Behandlung der Environmental, Social, and Corporate Governance (ESG) soll aus Sicht der DVFA einen höheren Stellenwert erhalten.
Auch wurden sämtliche Praxisbeispiele aktualisiert.
Obwohl üblicherweise als Analystenpräsentation bezeichnet, sind die Adressaten mehr als "nur" Finanzanalysten. Analystenpräsentationen richten sich nicht nur an Anlageexperten der Käuferseite, z.B. Fondsmanager, Vermögensverwalter und Aktienstrategen, sondern auch an die Intermediäre von Anlageentscheidungen wie Ratinganalysten, M&A- und Corporate Finance-Mitarbeiter, Nachhaltigkeitsanalysten, Vermögensverwalter, Berater und – nicht zuletzt – auch Privatanleger.
Download:
DVFA Guideline Analyst Presentations
Die DVFA Kommission Unternehmensanalyse hat vor dem Hintergrund veränderter Vorschriften zur reduzierten Form der Quartalsreporting-Pflicht auf europäischer Ebene für die Geschäftsquartale Q1 und Q3 eine Befragung bei in Deutschland tätigen Analystinnen und Analysten durchgeführt, um herauszufinden, ob dadurch den Anforderungen bzw. Informationsbedürfnissen sämtlicher Kapitalmarktteilnehmer – wie Analysten, Anlegern und Emittenten – tatsächlich Rechnung getragen wird. Es lässt sich festhalten, dass sich mit Einführung der neuen Regelungen zur Quartalsmitteilung die Qualität der Quartalsveröffentlichungen bei im Prime Standard gelisteten Emittenten per Saldo verbessert hat. Insofern hat sich die Quartalsmitteilung als Best-Practise-Ansatz, wie in §53 der Börsenordnung (BörsO) formuliert, bewährt.
Eine gewisse Tendenz lässt sich dennoch bei in deutschen Indizes gelisteten Emittenten feststellen, die Reporting-Qualität zu verringern und sich Wettbewerbern auf europäischer Ebene damit anzugleichen. Insbesondere Werte aus Branchen wie Konsumgüter und Einzelhandel oder Finanzwerte scheinen diesbezüglich besonders anfällig zu sein. Nach Unternehmensgrößen fällt auf, dass immerhin bei 20% der DAX-Werte eine Verschlechterung der Reporting-Qualität konstatiert wurde, während Unternehmen aus MDAX und SDAX sich per Saldo eher um Qualitätssteigerungen bemühten. War die Reporting-Qualität in der Vergangenheit bei einigen europäischen Emittenten durch die Veröffentlichung von lediglich Umsatzzahlen vergleichsweise dürftig, dürften sich einige deutsche Emittenten diesen Standards europäischer Werte zumindest annähern.
Die Gründe dafür sind vielschichtig. Während einige Emittenten immer wieder das Kostenargument für ein verringertes Reporting zu Q1 und Q3 in den Vordergrund stellen, was angesichts bereits vorhandener leistungsfähiger Controlling- und Rechnungswesentools für den unterjährigen internen Soll-Ist-Abgleich wenig plausibel erscheint, sind aus Analystensicht wahrscheinlich eher Wettbewerbsgründe zu nennen. Derjenige Emittent, der transparenter berichtet, kann auch besser von seinen Wettbewerbern und vom Kapitalmarkt analysiert werden. Gerade in Krisenzeiten wie aktuell in der Corona-Krise zeigt sich jedoch eindrucksvoll, dass eine umfassende und zeitnahe Kapitalmarktkommunikation der Emittenten zur Erhöhung der Transparenz als vertrauensbildende Maßnahme für die Kapitalmärkte unverzichtbar ist.
Der Verband der Investment Professionals beobachtet die aufgezeigte Entwicklung zum Aufweichen bewährter Reportingstandards daher mit großer Sorge und Skepsis. Der DVFA plädiert deshalb weiterhin vehement für die Beibehaltung der Veröffentlichungsstandards nach § 53 der Börsenordnung (BörsO) in der aktuellen und in der Praxis bewährten Form. Sollte die Deutsche Börse eine Änderung der Indexregeln dahingehend beschließen, dass die Zugehörigkeit zum Prime Standard zukünftig keine Voraussetzung für ein Listing in einem der DAX-Indizes mehr sein wird, so hielte der DVFA dies für eine vorstellbare – jedoch nicht präferierte – Vorgehensweise.
Zur vollständigen Untersuchung: DVFA zur Qualität der Quartalsberichterstattung
Presse:
Analystenverband warnt vor mageren Zwischenberichten. Börsen-Zeitung, 17. April 2020
Finanzanalysten schlagen Alarm. Verband DVFA: Ausgerechnet mitten in der Wirtschaftskrise verringern viele Dax-Konzerne die Qualität ihrer Zwischenberichte. Börsen-Zeitung, 17. April 2020 (kostenpflichtiger Content)
DVFA: Aktuelle Quartalsmitteilung als Best-Practise-Ansatz verlässlich. Institutional Money, 17. April 2020
Die DVFA als Sprachrohr von Investment Professionals beteiligt sich seit Jahren aktiv an der Weiterentwicklung der Finanzkommunikation kapitalmarktorientierter Unternehmen. In den Gremien des DVFA e.V. werden Anforderungen und Erwartungen von Investment Professionals an die Berichterstattung von Unternehmen definiert und verdichtet. Dem Bereich Finanzkommunikation kommt die Aufgabe zu, Anforderungen und Erwartungen der Zielgruppen von Investor Relations zu vermitteln und stellt Unternehmen Instrumente wie z.B. Best Practice Guides und Reporting Frameworks oder Inhalte wichtiger Initiativen zur Verfügung und unterstützt sie bei der Analyse der Fremdwahrnehmung von Kapitalmarktteilnehmern.
Die Deutschen Grundsätze für Finanzresearch (DGFR) in ihrer ersten Fassung wurden 2006 veröffentlicht und haben seitdem über viele Jahre als Standard für die Arbeit von Finanzanalysten und Brokern gedient. Mit dem Inkrafttreten der MiFID II am 3. Januar 2018 haben sich jedoch viele gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Finanzanalysten und Broker verändert. Die DGFR 2.0 setzen sich, wie schon ihre Vorgängerversion, zusammen aus einem allgemeinen Teil – den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzresearchs (GoFR) – und einem fachspezifischen Teil – den Mindeststandards für Finanzresearch (MSFR).
Die Guideline Analyst Presentations soll Unternehmen bei der Optimierung ihrer Investor Relations unterstützen. Obwohl üblicherweise als Analystenpräsentation bezeichnet, sind die Adressaten mehr als "nur" Finanzanalysten. Analystenpräsentationen richten sich nicht nur an Anlageexperten der Käuferseite, z.B. Fondsmanager, Vermögensverwalter und Aktienstrategen, sondern auch an die Intermediäre von Anlageentscheidungen wie Ratinganalysten, M&A- und Corporate Finance-Mitarbeiter, Nachhaltigkeitsanalysten, Vermögensverwalter, Berater und – nicht zuletzt – auch Privatanleger.
Die Non-GAAP-Earnings-Adjustments sind freiwillig publizierte Anpassungen von Erfolgsgrößen, die an reglementierten Jahresüberschussgrößen ansetzen und diese modifizieren. Für diese Anpassungen gibt es keinen akzeptierten Berichtsstandard, so dass die Ergebnisse für Investment Professionals häufig schwer oder gar nicht zu vergleichen sind. Die Forderungen der DVFA umfassen zwölf Empfehlungen für eine analysten- und investorenorientierte Non-GAAP-Berichterstattung.
Small Cap Reporting Standards basieren auf Informationsbedürfnissen von Investoren und Finanzanalysten und sind dazu konzipiert, mittelständischen Unternehmen die Kommunikation mit Aktien- und auch Anleiheninvestoren zu erleichtern.
Die Standards für Bondkommunikation verstehen sich als Empfehlung: zum einen an Bondemittenten, die schon mit Anleihen im Markt präsent sind, sowie für Debütanten, insbesondere mittelständische Unternehmen, die eine Begebung einer Anleihe planen oder bereits im Prozess der Begebungen sind.