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DVFA-Kommission Governance & Sustainability

Die DVFA-Kommission Governance & Sustainability, die sich maßgeblich aus Investorenvertretern und Wissenschaftlern zusammensetzt, tritt für ein verantwortungsvolles Zusammenspiel von Unternehmen und Investoren am deutschen Kapitalmarkt ein – mit dem Ziel, Best Practice in der Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ebenso zu fördern wie das wichtige Thema Nachhaltigkeit (Sustainability). Zu den Aktivitäten der Kommission gehört es, aktuelle Aspekte von Corporate Governance und Sustainability zu thematisieren, Standards mitzuentwickeln und relevante regulatorische Prozesse mitzugestalten.

Leiter der Kommission


Ingo Speich, CFA
Deka Investment GmbH
Fachausschuss Governance & Stewardship
 


Michael Franz Schmidt, CFA
LAIQON AG
Fachausschuss Impact
Fachausschuss Sustainability Disclosures

Fachausschuss Governance & Stewardship

Ingo Speich, CFA, Leiter Deka Investment GmbH 
Prof. Dr. Christina Bannier Justus-Liebig-Universität Gießen
Dr. Alexander Juschus Governance & Values GmbH 
Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL.M. Frankfurt School of Finance & Management gGmbH
Dr. Vanda Rothacker Union Investment Institutional GmbH         
Hendrik Schmidt, CESGA DWS Investment GmbH  
Dr. Antje Stobbe Allianz Global Investors GmbH
Prof. Dr. Michael Wolff Georg-August-Universität Göttingen   
Prof. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M., assoziiert Université du Luxembourg & Heinrich Heine Universität Düsseldorf  

Fachausschuss Impact

Dr. Gunnar Friede, CIIA, CEFA, Leiter DWS Investment GmbH
Axel Brosey LAIQON AG
André Höck Sustainable Investment Management GmbH
Markus Ketterer Deka Investment GmbH
Sonja Kimmeskamp HSBC Global Asset Management GmbH
Michael Franz Schmidt, CFA LAIQON AG
Prof. Dr. Dirk Söhnholz Soehnholz ESG GmbH
Dr. Martina Weber Union Investment Privatfonds GmbH
Prof. Dr. Timo Busch Universität Hamburg

Fachausschuss Sustainability Disclosures

Dr. Rupini Rajagopalan, Leiterin Berenberg Bank                                 
Dr. Julia Backmann Allianz Global Investors GmbH
Prof. Dr. Alexander Bassen Universität Hamburg  
Christoph Klein, CEFA, CSIP, CFA ESG Portfolio Management GmbH 
Marcel Peter Rindfleisch, CEFA, CSIP Santander Consumer Finance Bank AG             
Leif-Bastian Sandhop mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG         
Michael Franz Schmidt, CFA LAIQON AG

Fachbeirat DVFA Scorecard for Corporate Governance

Hendrik Schmidt, CESGA, Leiter DWS Investment GmbH 
Dr. Alexander Juschus Governance & Values GmbH 
Martin Kaspar PwC GmbH
Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann, LL.M. Frankfurt School of Finance & Management gGmbH
Dr. Vanda Rothacker Union Investment Institutional GmbH         
Michael Franz Schmidt, CFA LAIQON AG 
Richard Schmidt DJE Kapital AG
Dr. Antje Stobbe Allianz Global Investors GmbH
Prof. Dr. Michael Wolff Georg-August-Universität Göttingen   

DVFA Scorecard for Corporate Governance

Die DVFA Scorecard for Corporate Governance ist ein Instrument, mit dem sich Investment Professionals ein gutes Bild über die Corporate Governance Performance eines Unternehmens verschaffen und es mit anderen vergleichen können. Die Scorecard basiert dabei nicht nur auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex, sondern berücksichtigt auch internationale Standards.

Eine Untersuchung, die unter Zuhilfenahme der Scorecard durchgeführt wurde, zeigt sehr deutliche Unterschiede zwischen regelmäßig höherer erklärter und tatsächlicher Governance-Qualität. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Notwendigkeit für ein Instrument wie die Scorecard, das diese Informationslücke schließen kann. Um diese qualitativ wichtige Lücke zu schließen, hat der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship hierzu das Instrument der Scorecard jetzt aktualisiert.

Zur DVFA Scorecard for Corporate Governance

Veröffentlichungen

20. Februar 2023: Kommentierung zu Mehrstimmrechtsaktien

Der DVFA-Fachausschuss Governance & Stewardship hat am 20. Februar 2023 eine Kommentierung zum Vorschlag der EU Kommission für eine Richtlinie zur Einführung von Mehrstimmrechtsstrukturen an das Bundesministerium der Justiz übermittelt.

Zur vollständigen Kommentierung 

02. Mai 2022: Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen

Aktionärsrechte bleiben Aktionärsrechte – auch in der virtuellen Hauptversammlung

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship begrüßt die deutlichen Anpassungen, die in dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen gegenüber dem Referentenentwurf vorgenommen wurden. Insbesondere sind nachfolgende Inhalte positiv hervorzuheben und führen zu einer sinnvollen Stärkung der Rechte der Aktionäre:

  • Ein Rede-, Frage- und Auskunftsrecht im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung, analog der bestehenden Generaldebatte.
  • Die Einrichtung eines virtuellen Wortmeldetischs ab Beginn der Hauptversammlung, damit wird ein sogenanntes „Windhundrennen“ vier Tage vor der Versammlung ausgeschlossen, das weder im Interesse der Aktionäre noch der Emittenten gewesen wäre.
  • Antragsrechte im Wege der elektronischen Kommunikation in der Hauptversammlung
  • Einreichung von Stellungnahmen von Aktionären vor der Hauptversammlung, die für sämtliche Aktionäre zugänglich sind.
  • Möglichkeit für Emittenten, Aktionärsfragen bereits im Vorfeld der HV für alle Aktionäre transparent zu beantworten, um das Hauptfeld der Fragen in der Versammlung zu entzerren. Ebenso ist zu begrüßen, dass Nachfrage- sowie Fragerechte zu neuen Sachverhalten bis in die Hauptversammlung hinein zumindest auf elektronischem Wege gewährt werden

Allerdings enthält der Regierungsentwurf zwei zentrale Aspekte, die es aus Investorensicht weiterhin nachzubessern gilt:

  • Laufzeit des Satzungsvorbehalts (§ 118a Absätze 3 – 5 AktG-E)
    Wir begrüßen, dass die Entscheidung über das Format der Hauptversammlung klar den Aktionären vorbehalten bleibt. Wir unterstützen daher nachdrücklich den Vorschlag, dies per Satzungsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % und einer Mindestquote von 25 % der nicht die Hauptversammlungs-Mehrheit in den letzten drei Jahren vertretenden Großaktionäre des in der Hauptversammlung vertretenen Kapitals feststellen zu lassen.

    Allerdings erachten wir die unverändert vorgeschlagene Gültigkeit von bis zu fünf Jahren eines solchen Beschlusses weiterhin für nicht gerechtfertigt. Eine regelmäßigere, z.B. jährliche, Abstimmung über Format und Durchführung erscheint stattdessen deutlich näher an den Interessen der Aktionäre orientiert, da Vorstand und Aufsichtsrat somit häufiger um die Zustimmung zu einer virtuellen Hauptversammlung zu werben haben.
     
  • Bestehendes Aktienrecht für HV-Saison 2023 ausreichend (§ 26 EGAktG-E) – keine Notwendigkeit für Sonderregelung
    Mit Auslaufen der COVID-Notgesetzgebung entsteht aus unserer Sicht keine Regelungslücke und durch die Rückkehr in das bisherige aktienrechtliche Hauptversammlungsregime bleibt ausreichende Rechtssicherheit bestehen. Eine Eilbedürftigkeit ergibt sich daher mit Blick auf die Hauptversammlungssaison 2023 nicht.
    Gerade nach zwei bzw. drei Jahren nahezu ausschließlich virtuell durchgeführter Hauptversammlungen erscheint es aus unserer Sicht geboten, über die künftigen Hauptversammlungsformate ausführlich im Rahmen einer Präsenz-Hauptversammlung im Jahr 2023 zu beraten.
    Der Regierungsentwurf räumt ausdrücklich die Möglichkeit ein, einen notwendigen Satzungsbeschluss auch in einer Präsenzversammlung abzuhalten. Dies halten wir aufgrund der weitreichenden Auswirkungen eines solchen Beschlusses und des erwartbaren Diskussionsbedarfs für angemessener. Auch vor dem Hintergrund, dass Unternehmen andernfalls ihre Hauptversammlungen von 2020 – 2028 ausschließlich in virtueller Form abhalten könnten, erinnern wir auch an die Begründung des Rechtsausschusses zur Verlängerung der COVID-Notgesetzgebung. Diese hebt hervor, dass gerade bei Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen eine Rückkehr zum Präsenz-Format angestrebt werden sollte.

Presse

DVFA begrüßt überarbeiteten Entwurf zu virtuellen Hauptversammlungen. dasinvestment.com, 03. Mai 2022

DVFA begrüßt Anpassungen im Regierungsentwurf zum Gesetz zur Einführung virtueller HVs. bondguide.de, 03. Mai 2022

DVFA begrüßt überarbeiteten Entwurf zu virtuellen Hauptversammlungen. private-banking-magazin.de, 03. Mai 2022

11. März 2022: Stellungnahme zum Entwurf Deutscher Governance Kodex 2022

Nachfolgend nimmt für den DVFA e. V. die DVFA Kommission Governance and Stewardship, der u.a. Vertreter der vier größten deutschen Fondsgesellschaften und in Governance-Fragen forschende Wissenschaftler angehören, zu dem von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 21.1.2022 beschlossenen Kodex-Entwurf nebst Begründungen Stellung:

Zur vollständigen Stellungnahme

Presse:

Rentabilität muss Vorrang haben im Kodex. Börsen-Zeitung, 19. März 2022 (kostenpflichtiger Content)

Kodex-Anpassungen stoßen auf Kritik. Börsen-Zeitung, 18. März 2022 (kostenpflichtiger Content)

11. März 2022: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller Hauptversammlungen

Gerne nimmt die DVFA Kommission Governance & Stewardship die Gelegenheit wahr, für den Berufsverband DVFA e.V. zu dem vom Bundesministerium der Justiz am 9. Februar 2022 veröffentlichten Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller Hauptversammlungen Stellung zu nehmen. Aufgrund der besonderen Bedeutung und der Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Regelungen auf die verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsrechte der Aktionäre sind sämtliche Bestrebungen zur Ermöglichung weiterer Formate zur Durchführung einer Hauptversammlung als oberstes Entscheidungsorgan von Aktiengesellschaften genauestens zu prüfen.

Etwaige Abweichungen oder Einschränkungen der Rechte der Aktionäre sind gegen die Interessen der Aktionäre abzuwägen. Im Zweifelsfalle ist das Interesse der Aktionäre in ihrer Funktion als Eigentümer höher zu gewichten als die Interessen der anderen Organe der Gesellschaft, namentlich Vorstand und Aufsichtsrat.

Nachfolgend möchten wir nur zu den aus unserer Sicht wichtigsten Punkten Stellung nehmen und verweisen darüber hinaus auf die ausführliche Stellungnahme des BVI, die vom DVFA e.V. unterstützt wird:

Zur vollständigen Stellungnahme

Presse:

DVFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller HVs. bondguide.de, 21. März 2022

DVFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verstetigung der Einführung virtueller HVs. finanznachrichten.de, 21. März 2022

07. Dezember 2021: DVFA Position zu Collaborative Engagement in Deutschland

Dem DVFA ist die stärkere Nutzung von Collaborative Engagement ein wichtiges Anliegen, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Aus diesem Grund hat die DVFA Kommission Governance & Stewardship ein Positionspapier ausgearbeitet.

(…)

COP26 hat die Diskussion um das Thema Klimawandel und Nachhaltigkeit wie unter einem Brennglas fokussiert. Für den Finanzsektor bedeutet die Begrenzung des Klimawandels und die Verwirklichung der Agenda 2030, mehr Finanzströme in eine nachhaltige Verwendung zu lenken. Dies ist nicht nur eine Anforderung internationaler und nationaler Regulierer, sondern zunehmend auch die Erwartung der Asset Owner wie Versicherer oder Pensionsfonds. Sie fordern immer häufiger Antworten von ihren Asset Managern ein, wie diese ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft leisten. 

Hierfür ist Engagement ein effektives Instrument, also die aktive Einflussnahme auf Portfoliounternehmen über einen zielgerichteten Dialog zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Engagements sind ein wichtiger Beleg für eine aktive Auseinandersetzung mit den Unternehmen, in die ein Asset Manager investiert, und für die Art und Weise, wie der Forderung nach Wandel und Fortschritt Nachdruck verliehen wird, sei es bei Klimazielen, Menschenrechten oder guter Unternehmensführung. 

Nicht von ungefähr hat der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Schlussbericht den in Deutschland noch wenig ausgeschöpften Möglichkeiten von Engagement eine eigene Empfehlung gewidmet. Während es nämlich in Deutschland insbesondere aufgrund offener regulatorischer Fragen bisher faktisch keinen gemeinsamen Dialog von Investoren mit Portfoliounternehmen (sog. Collaborative Engagement) gibt, ist dieser in verschiedenen anderen europäischen Ländern durchaus üblich und wird spätestens seit der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie ((RL 2017/828) verstärkt von den institutionellen Investoren erwartet. Collaborative Engagement spielt aber eine wichtige Rolle in der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft: es ist ein Ansatz von professionellen, langfristig-orientierten, konstruktiven Investoren, um gemeinsam auf eine nachhaltige Entwicklung ihrer Portfoliounternehmen hinzuwirken.

Zum DVFA Positionspapier

07. Dezember 2021: DVFA Scorecard for Corporate Governance - Auswertung 2021: Munich RE behauptet sich auf dem Spitzenplatz

Die DVFA Scorecard for Corporate Governance bewertet seit 2016 jährlich die Governance-Qualität der DAX Unternehmen. Seit 2018 werden auch die im MDAX enthaltenen Unternehmen analysiert. In der diesjährigen Auswertung wurden alle Unternehmen berücksichtigt, die zum 20. September 2021 den beiden Indizes angehörten. Ausländische Gesellschaften werden dabei nicht in die Analyse einbezogen, da sie keine Entsprechenserklärung abgeben müssen. Insgesamt erfasst die DVFA Scorecard Auswertung 2021 somit 37 DAX-Unternehmen und 47 MDAX-Gesellschaften.

Die Auswertung der DVFA Governance Scorecard basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen. Die Unternehmen erhalten im Prozess die Möglichkeit, die sachliche Richtigkeit der Analyse zu überprüfen. In der Auswertung 2021 nutzten 24 DAX-Unternehmen und 22 MDAX-Unternehmen diese Chance.

Die diesjährige Auswertung ist gekennzeichnet durch zwei Neuerungen. Diese betreffen zum einen den inhaltlichen Zuschnitt der Fragen in der Scorecard. So wurde das Themengebiet „Aktionäre und Hauptversammlung“ um zusätzliche Fragen ergänzt mit dem Ziel, der Bedeutung des digitalen Hauptversammlungs-Formates für die Governance-Qualität besser Rechnung tragen zu können. Konkret wird beispielsweise eruiert, ob und in welchem Umfang auch Nicht-Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können, ob Aktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, während der Hauptversammlung Nachfragen an die Verwaltung zu richten oder das Unternehmen Stellungnahmen von Investoren in den Ablauf der virtuellen Veranstaltung einbezieht. Einige Fragen sind zudem im Vergleich zu früheren Auswertungen präzisiert und insbesondere um die Pflicht zur angemessenen Erläuterung der individuellen Inhalte ergänzt worden. Zum anderen ist die Auswertung von der Neustrukturierung der Indizes, d.h. der Vergrößerung des DAX auf 40 Unternehmen und der Reduzierung des MDAX auf 50 Unternehmen, geprägt.

Im DAX erreichte nur die Munich RE die höchste Kategorie mit dem Prädikat „hervorragend“. Die Munich RE nimmt somit zum zweiten Mal in Folge den Spitzenplatz ein.  Die Wertung „sehr gut“ erzielten insgesamt 13 Unternehmen. Auf den Plätze 2 bis 10 liegen (in dieser Reihenfolge): Deutsche Börse, Allianz, BMW, BASF, E.ON, Infineon Technologies, Daimler, Deutsche Post und Deutsche Bank. Ein Unternehmen schnitt im DAX mit einem Scorewert von unter 50% und damit „mangelhaft“ ab.

Im MDAX erreichten 4 Unternehmen die Wertung „sehr gut“. Auf den Plätzen 1 bis 10 liegen (in dieser Reihenfolge): Commerzbank, Thyssenkrupp, Lanxess, ProSiebenSat.1 Media, Scout24, Knorr-Bremse, Deutsche Lufthansa, alstria office REIT, Team Viewer und LEG Immobilien. Im MDAX fallen zwei Unternehmen in die Kategorie „mangelhaft“ mit einem Scorewert unter 50%.

Weiterlesen

Presse

Dax- und Mdax-Firmen haben Schwächen bei virtuellen Hauptversammlungen. private-banking-magazin.de, 07. Dezember 2021

Munich Re behauptet sich als Governance-Primus. Börsen-Zeitung, 06. Dezember 2021

Dax-Aufsteiger zeigen Governance-Defizite. Börsen-Zeitung, 06. Dezember 2021 (kostenpflichtiger Content)

21. Dezember 2020: DVFA begrüßt Einigung - Bessere Frage- und Antragsrechte für Aktionäre schon ab 2021

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen, die Aktionärsrechte für virtuelle Hauptversammlungen bereits ab März 2021 zu verstärken, da eine einfache Verlängerung des COVGesMG in 2021 die Fortsetzung der für 2020 geltenden signifikanten Einschränkungen der Aktionärsrechte bedeutet hätte.

So betrifft das pflichtgemäße Ermessen des Vorstands für die Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen jetzt nur noch das „Wie“ nicht mehr aber das „Ob“. Die Frage-Beantwortung steht künftig nicht mehr im Ermessen des Vorstands, d.h., dass aus der Fragemöglichkeit ein Fragerecht wird.

Unverändert und aus Sicht der DVFA Kommission Governance & Stewardship sinnvoll ist es, dass fristgerecht eingereichte Fragen und die Antworten darauf informationsleitend zusammengefasst werden können. Beachtenswert ist auch, dass die für die Aktionäre wichtigen Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung auf der Hauptversammlung zuzulassen sind – so auch der Bericht des Rechtsausschusses des Bundestags (BT-Drucks. 19/25322, S. 10) –, allerdings im Rahmen von zeitlich vertretbaren Obergrenzen. Gesetzlich bestätigt wird, dass Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre so zu behandeln sind, als wären sie vom Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung gestellt worden („Fiktionslösung“). Diese deutliche Besserstellung der fiduziarisch bedingten Aktionärsrechte entspricht verschiedenen Stellungnahmen der DVFA Kommission Governance & Stewardship zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses der Interessen von Emittenten und ihren Aktionären.

Wesentliche Elemente der jetzt gefundenen Regelungen entsprechen auch den Vorstellungen eines kürzlich vom Corporate Governance Institute der Frankfurt School of Finance & Management veranstalteten Roundtables mit dem stv. Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags, Professor Hirte, Aufsichtsratsvorsitzenden führender DAX 30-Unternehmen, Investorenvertretern und Wissenschaftlern.

Für die DVFA Kommission Governance & Stewardship
Michael Schmidt, Prof. Christian Strenger, Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann

Presse:

Aktionärsrechte durch die Hintertür. Börsen-Zeitung, 22. Dezember 2020

DVFA begrüßt Einigung: Bessere Frage- und Antragsrechte für Aktionäre schon ab 2021 - DVFA Kolumne. 4investors, 22. Dezember 2020

09. Dezember 2020: DVFA Scorecard for Corporate Governance - Auswertung 2020

Mit der DVFA Scorecard for Corporate Governance wurden zum wiederholten Mal die in DAX und MDAX enthaltenen Unternehmen analysiert. Berücksichtigt sind Unternehmen, die zum 3. September 2020 den beiden Indizes angehörten. (….) Die geänderte Struktur des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Anforderungen von ARUG II wurden in der DVFA Scorecard 2020 erstmalig berücksichtigt.

Im DAX erreichte nur die Munich RE die höchste Kategorie mit dem Prädikat „hervorragend“. Die Wertung „sehr gut“ erzielten insgesamt 18 Unternehmen. Auf die Plätze 2 bis 10 schafften es in dieser Reihenfolge: BASF, Deutsche Börse, Deutsche Post, Daimler, Bayer, E.ON, RWE, SAP und Allianz.

Im MDAX schnitten 2020 ehemalige DAX-Unternehmen grundsätzlich besser ab. 11 Unternehmen erreichten die Wertung „sehr gut“. Auf den Plätzen 1 bis 10 liegen in dieser Reihenfolge: Aareal Bank, Commerzbank, Pro Sieben, Thyssenkrupp, Lanxess, Aurubis, Metro, Uniper, K+S, Evonik. Drei Unternehmen fallen in die letzte Kategorie, wo dringend Verbesserungen angeraten werden.

Zur DVFA Scorecard-Auswertung 2020

Zur Pressemitteilung

Presse:

Munich Re ist Sieger im Governance-Ranking. Börsen-Zeitung, 09. Dezember 2020

DVFA stellt Nachholbedarf in der Governance fest. Börsen-Zeitung, 09. Dezember 2020 (kostenpflichtiger Content)

Nur ein Dax-Wert mit „hervorragender“ Corporate Governance. portfolio institutionell, 09. Dezember 2020

09. November 2020: DVFA Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

DVFA begrüßt die vorgeschlagene Stärkung der Bilanzkontrollmechanismen ausdrücklich, da die richtige, sachgerechte und geprüfte Finanzberichterstattung Grundlage nicht nur für einen integren Kapitalmarkt sondern auch entscheidend für unsere Analyse- und Investmentprozesse ist. Hierzu existiert mit der BaFin eine hoheitliche Stelle, deren Bedeutung auch künftig weiter zunehmen sollte. Eine Stärkung der Ein- und Durchgriffsrechte der BaFin erscheint nicht nur aufgrund der Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit sinnvoll. Im gleichen Zuge erwarten wir allerdings auch eine intensivere Wahrnehmung ihrer Verantwortung durch stringenteres Verfolgen ihrer Aufgaben. Prozessual bietet hierfür das Vorgehen bei Sonderprüfungen nach §44 KWG bereits eine gute Grundlage. Schließlich sollte die BaFin auch die generelle Governance-Struktur der von ihr beaufsichtigten Unternehmen beobachten und ggfs. zum Anlass für Prüfungen nehmen.

Zur Stellungnahme

03. November 2020: DVFA Stellungnahme zur Marktkonsultation "Methodologieänderungen zu den Headline DAX-Auswahlindizes" von Qontigo / Stoxx / Deutsche Börse

Als Berufsverband der Investment Professionals ist der DVFA sehr daran interessiert, mit dem DAX einen Qualitätsindex zu haben, der ein verlässliches Börsenbarometer für die nationalen und internationalen Investoren ist. Wir erwarten, dass der Hauptindex der Deutschen Börse zum einen ein Spiegelbild der in Deutschland ansässigen Unternehmen ist und zum anderen Investoren nachhaltig eine Beteiligung am Gewinn ihres unternehmerischen Risikos ermöglicht. Zudem erachten wir es als dringend notwendig, künftig klar definierte ESG-Kriterien bei der Zusammensetzung des Index zu berücksichtigen.

Der DVFA begrüßt die Überlegungen zu Änderungen der Methodologie der Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes, insbesondere den Versuch, auch stärker die ESG-Qualität von Unternehmen einfließen zu lassen. Um allerdings einem vorbildlichen Qualitätsanspruch bei Governance- und ESG-Kriterien insgesamt zu genügen, sieht der DVFA noch einigen Anpassungsbedarf.

Zur Stellungnahme

25. September 2020: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Die DVFA Kommisson Governance & Stewardship hat zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie des BMJV Stellung genommen und fordert Ergänzungen für 2021.

Zur Stellungnahme

11. September 2020: DVFA - Gute Corporate Governance

Im Gespräch: Christina Bannier und Hendrik Schmidt: "Eine gute Governance senkt die Risiken". Börsen-Zeitung vom 11. September 2020 (kostenpflichtiger Content)

"Gute Governance rentiert sich". Börsen-Zeitung vom 11. September 2020

DVFA - Der Lohn guter Corporate Governance

Der aktuelle Skandal um Wirecard hat die Diskussion um den Stand und die Bedeutung guter Corporate Governance in Deutschland neu entfacht. Obwohl der im Zuge der Holzmann-Pleite 2002 entwickelte und seitdem mehrfach angepasste Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seinen Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen die wesentlichen Bereiche der Unternehmensführung und -verfassung beschreibt und einordnet, scheint es in der tatsächlichen Erfüllung dieser Leitlinien weiterhin Defizite zu geben. Das Spektrum der Aufgaben und der Be- bzw. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungsstrukturen und Interessenskonflikte, Umgang mit den Rechten der Aktionäre in und zur Hauptversammlung sowie Transparenz und Berichterstattung bieten den Unternehmen ausreichend Möglichkeiten, ihre Erfüllung transparent darzustellen und im Falle von Abweichungen, diese mindestens jährlich auch zu erklären. Hierzu sind sie durch §161 des Aktiengesetzes verpflichtet („comply or explain“).

Um die Frage zu beantworten, ob der Fall Wirecard nun darauf schließen lässt, dass der DCGK sein Ziel, den Unternehmen angemessene Leitlinien für eine stabile Unternehmensführung vorzugeben, verfehlt hat, muss die Güte der Governance deutscher Unternehmen auf breiter Ebene gemessen werden. Ein hierzu geeignetes und bereits seit Jahren etabliertes Instrument ist die DVFA Scorecard for Corporate Governance. Mithilfe der Scorecard wird geprüft, inwieweit die DAX30-Unternehmen (und seit 2019 auch die MDAX-Gesellschaften) die Anforderungen des DCGK er- und ausfüllen. Die qualitätsbezogene Auswertung ergibt für jedes einzelne Kapitel und in der Gesamtschau einen Governance-Score.

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship hat nun eine Auswertung der Ergebnisse seit 2016 beim Sustainable Governance Lab unter Leitung von Frau Prof. Dr. Christina E. Bannier (Universität Gießen) mit Beteiligung von Frau Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann (Frankfurt School) in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war, in welchem Zusammenhang der Governance-Score mit der Stabilität der Unternehmensentwicklung steht. Dazu wurden die Scorecard-Informationen der Jahre 2016 bis 2019 in ihren Effekten auf Eigen- und Fremdkapitalrisiko, Performance und Eigentümerstrukturen analysiert.

Weiterlesen

Weitere Presse

DVFA über den Lohn guter Corporate Governance. Institutional-money.com, 11. September 2020

DVFA – Der Lohn guter Corporate Governance. BONDGUIDE, 14. September 2020

04. September 2020: DVFA Stellungnahme zur HV Saison 2020 unter COVGesMG

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship hat sich kritisch mit den Beschränkungen des COVGesMG und notwendige Änderungen für 2021 ff. auseinandergesetzt.

Die HV-Rechte der Aktionäre wurden durch die kurzfristig umgesetzten gesellschaftsrechtlichen Änderungen des COVGesMG (BGBl. I 2020, 569) erheblich eingeschränkt. Damit ihre verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte zukünftig besser gewahrt werden, ergehen nachstehend Vorschläge für eine ausgewogenere Corona-bedingte Gesetzgebung. Dies ist auch angesichts der für 2021 absehbaren Corona-bedingten Beschränkungen für die Abhaltung größerer Präsenzversammlungen vorgegeben.

Zur vollständigen Stellungnahme

Presse:

DVFA kritisiert Einschränkung von Aktionärsrechten. portfolio institutionell, 21. September 2020

DVFA fordert mehr Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen. finanzen.net, 18. September 2020

DVFA: Kritische Bewertung der HV-Saison unter Covid19G. BONDGUIDE, 18. September 2020

Ruf nach Rückfragerecht in Hauptversammlungen. DVFA moniert Beschränkung der Aktionärsrechte. Börsen-Zeitung, 16. September 2020 (kostenpflichtiger Content)

15. Juli 2020: DVFA Stellungnahme zur EU Renewed Sustainable Finance Strategy

Die DVFA Kommission Sustainable Investing hat sich an der jüngsten Konsultation zur EU Renewed Sustainable Finance Strategy beteiligt. Die DVFA Kommission Sustainable Investing ist der Ansicht, dass inkrementelle zusätzliche Maßnahmen in gezielten Bereichen erforderlich sind um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen, aber bereits viele wichtige Impulse gesetzt worden sind. Die DVFA Kommission hat verschiedene Schwerpunkte herausgearbeitet.

Zur Stellungnahme

Presse

DVFA Stellungnahme zur EU Renewed Sustainable Finance Strategy. Frankfurt Main Finance, 2. September 2020

05. Juni 2020: DVFA Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship hat zu dem vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 22. April 2020 vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ mit dem „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (Verbandssanktionengesetz) Stellung genommen.

Die Kommission begrüßt zwar die Ziele des Gesetzesentwurfs, steht aber einigen dafür vorgesehenen Lösungsansätzen kritisch gegenüber. Weil Bewusstseinsbildung und -veränderung in Köpfen und nicht in Bilanzen stattfinden, müssen Gesetzgeber und Strafverfolger sich auf die Verursacher konzentrieren, da sonst die Falschen – insbesondere nämlich die Anteilseigner – getroffen werden.

Die Kommission hat konkrete Änderungsvorschläge an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gerichtet.

Download:

Stellungnahme

06. Mai 2020: DVFA Stellungnahme zum Zwischenbericht – Die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft für die große Transformation – des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship begrüßt den  Zwischenbericht des Sustainable Finance Beirats, der eine gute Ausgangsbasis bietet, „Sustainable Finance“ in Deutschland ambitioniert weiterzuentwickeln. Im Interesse der fiduziarischen Aufgaben von Vermögensverwaltern sollten für die Empfehlungen des Schlussberichts jedoch noch Anpassungen und Konkretisierungen Eingang in die Diskussion des Beirates finden.

Die Kommission nimmt Stellung zu den Themenpunkten:

  • Stewardship: Umsetzung treuhänderischer Verantwortung von Investoren
  • Erleichterung von „Collaborative Engagement“ in Deutschland durch gesetzliche Klarstellung der Abgrenzungen zu „Acting-in-Concert“
  • Schaffung einer Engagementplattform in Deutschland (Vorbild z.B. Eumedion  in den Niederlanden)

Download:

Stellungnahme

Presse:

DVFA-Stellungnahme zum Zwischenbericht des Sustainable Finance Beirats. Institutional Money, 06. Mai 2020

DVFA veröffentlicht Empfehlungen für den Sustainable Finance-Beirat. ECOreporter, 06. Mai 2020 (kostenpflichtiger Content)

Berufsverband will Aktionärsdemokratie stärken. Börsen-Zeitung, 08. Mai 2020 (kostenpflichtiger Content)

25. März 2020: "Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt"

"ESG-Ratings taugen nichts", wird immer wieder öffentlichkeitswirksam reklamiert. Als Begründung heißt es, die Ratingagenturen kommen beim ein oder anderen Einzelwert zu unterschiedlichen Ergebnissen, die Messgenauigkeit sei also mangelhaft, die Aussagekraft unzureichend. Die DVFA Kommission Sustainable Investing hat die Stichhaltigkeit dieser Argumentation untersucht und ihr Ergebnis in einem Artikel für die Börsen-Zeitung dargelegt. Nachhaltigkeitsratings sind erstens aktuell schon deutlich besser als ihr Ruf und unterschiedliche Ergebnisse bei Analysen von Einzelwerten bei Weitem kein Grund für ein Untauglichkeitsurteil. So überrascht es beispielsweise nicht, wenn anerkannte Experten bei der Fundamentalanalysen von Unternehmen zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen – der eine ein Wertpapier zum Kauf empfiehlt, der andere davon abrät. Warum sollte es beim ESG-Rating überraschen. Hier wie dort kommt es immer wieder auf Wertung und Gewichtung an.

Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt. Gastbeitrag der beiden Leiter der DVFA Kommission Sustainable Investing, Dr. Henrik Pontzen und Dr. Gunnar Friede. Börsen-Zeitung vom 25. März 2020 (kostenpflichtiger Content)

Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt (DVFA Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung. Autoren: Henrik Pontzen und Gunnar Friede). Frankfurt Main Finance, 25. März 2020

24. April 2020: Zu Stewardship und ARUG II-Richtlinie

Prof. Dr. Wolf-Georg Ringe, Institute of Law & Economics, Universität Hamburg
“Stewardship and Shareholder Engagement in Germany”
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3549829

Prof. Dr. Theodor Baums, Fachbereich Rechtswissenschaft, Johann Wolfgang Goethe-Universität
„Investoren im Aktienrecht – Zur Umsetzung der ARUG II-Richtlinie“
https://online.ruw.de/suche/zhr/Institutione-Investo-im-Aktienre--Zur-Umsetz-der-A-ebece0dcae4506bbdbc5142a4c46f223

08. April 2020: DVFA PRISC: DVFA Policy for Responsible Investment Scoring

Mit dem DVFA Policy for Responsible Investment Scoring (DVFA PRISC) stellt die DVFA ein Hilfsmittel zur Bestimmung einer verantwortungsvollen Geldanlagepolitik bereit. Mit DVFA PRISC können Nutzer ihre individuelle verantwortungsvolle Geldanlagepolitik durch Gewichtung von Kriterien (Ausschlüsse, Impact/SDG-Ziele, ESG-Methode/Messung, Engagement/Voting) festlegen. Anschließend können sie frei bestimmbare Portfolios/Fonds anhand von jeweils drei Ausprägungen/Optionen der Kriterienerfüllung selbstständig beurteilen, z.B. auf Basis von Fondsdokumenten.

Ergebnis ist der „PRISC-Score“. Dieser ist umso höher, je stärker die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitspolitik von Portfolios/Fonds mit der Geldanlagepolitik der Anleger ist.

Portfolios/Fonds sollen damit sehr umfassend in Bezug auf Nachhaltigkeit beurteilt werden können und nicht nur nach engen Dimensionen wie dem "Fußabdruck" in Bezug auf einzelne Schadstoffe (diese sollten in "E"-Ratings berücksichtigt werden). So soll möglichst sichergestellt werden, dass Anleger nicht negativ überrascht werden in Bezug auf die Nachhaltigkeit einzelner Portfolios/Fonds.

Das Scoring ist für Portfolios/Fonds von Aktien und Unternehmensanleihen entwickelt worden. DVFA PRISC kann aber auch für andere Anlageklassen genutzt werden.

Definitionen und weitergehende Erläuterungen wie Mindestanforderungen an ESG Ratings (Prinzip der Anbieterunabhängigkeit) finden sich in der Nachhaltigkeits-Klassifizierung (zum Download) und den DVFA PRISC-Erläuterungen (zum Download). Mithilfe dieser Unterlagen können Anleger ihre Nachhaltigkeitspolitik dokumentieren. Auch die DVFA PRISC-Auswertung von Fonds/Portfolios kann heruntergeladen werden.

Wir planen eine regelmäßige Überprüfung von DVFA PRISC. Über Verbesserungskommentare würden wir uns freuen.

08. April 2020: DVFA veröffentlicht Tool zur ganzheitlichen Beurteilung verantwortungsvoller Geldanlagen (DVFA PRISC)

Die DVFA Kommission Sustainable Investing legt den nächsten wichtigen Baustein für nachhaltige Geldanlagen vor. Mit dem DVFA PRISC – Policy for Responsible Investment Scoring - will die Kommission die Entwicklung und Beurteilung verschiedener Ausprägungen verantwortungsvoller Investments vereinfachen. Der DVFA hat zu diesem Zweck ein Instrument zur ganzheitlichen Entwicklung und Messung von verantwortungsvoller Geldanlagepolitik von Investoren und Investmentportfolios entwickelt. „Damit werden bewusst keine Verantwortlichkeitsstufen von einzelnen Geldanlagen vorgegeben, sondern Nachfragern und Anbietern wird ermöglicht, diese selbst zu bestimmen.“, sagt Dr. Henrik Pontzen, Leiter der Kommission.

Das Instrument umfasst acht Beurteilungsdimensionen mit je drei Ausprägungen und ermöglicht deren Aggregation zu einem umfassenden Urteil. Zu den Dimensionen gehören Ausschlüsse aus Portfolios, der Anteil „guter“ sogenannter Impact-Investments, die Härte und Analysefrequenz von Anforderungen an Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsbeurteilungen (ESG) und ob und in welchem Umfang Stimmrechte ausgeübt werden bzw. aktives Engagement für Verbesserungen von Unternehmen erfolgt.

Nutzer des Tools können die Gewichtungen ändern, Kategorien hinzufügen und weitere Änderungen vornehmen. Das bedeutet auch, dass Portfolios, je nach Ausgestaltung des Tools und der genutzten Daten, sehr unterschiedlich bewertet werden können.
„Anleger, Berater und Produktanbieter sollten nicht auf regulatorische Anforderungen warten, sondern frühzeitig eine umfassende verantwortungsvolle Investmentpolitik entwickeln. PRISC vom DVFA hilft dabei, alle wichtigen Dimensionen gegeneinander abzuwägen und ermöglicht zudem eine einfache Prüfung, ob ein Produktangebot zu dieser Politik passt.“, sagt der Mitentwickler von PRISC, Prof. Dr. Dirk Söhnholz.

Hier geht es zum DVFA PRISC Tool

Presse:

German asset management body launches ESG scoring tool. responsible investor, 09. April 2020

Werkzeug für verantwortliche Investoren. Handelsblatt BUSINESS BRIEFING NACHHALTIGE INVESTMENTS, auf Seite 14, 08. Mai 2020

06. April 2020: DVFA Kommission Governance & Stewardship nimmt Stellung zu den die Hauptversammlung betreffenden Änderungen des COVID-19-Gesetzes (COVID-19-G).

In Bezug auf die kurzfristig umgesetzten gesellschaftsrechtlichen Änderungen die Durchführung von Hauptversammlungen betreffend hat die DVFA Kommission Governance & Stewardship einige kritisch zu beurteilende Aspekte identifiziert, zu denen sie Stellung nimmt.

"... Grundsätzlich erachten wir die gesetzlichen Erleichterungen der heutigen Situation für angemessen. Allerdings sollte die gegenwärtige besondere Situation nicht dazu führen, dass elementare Rechte der Aktionäre - auch nicht vorübergehend - erheblich eingeschränkt werden. ..."

Zur vollständigen Stellungnahme

Die Stellungnahme ging an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie an ausgewählte Parlamentarier.

Hauptversammlung 2020 und der Coronavirus – 5. Update. LINK Market Services, 17. April 2020

25. März 2020: "Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt"

"ESG-Ratings taugen nichts", wird immer wieder öffentlichkeitswirksam reklamiert. Als Begründung heißt es, die Ratingagenturen kommen beim ein oder anderen Einzelwert zu unterschiedlichen Ergebnissen, die Messgenauigkeit sei also mangelhaft, die Aussagekraft unzureichend. Die DVFA Kommission Sustainable Investing hat die Stichhaltigkeit dieser Argumentation untersucht und ihr Ergebnis in einem Artikel für die Börsen-Zeitung dargelegt. Nachhaltigkeitsratings sind erstens aktuell schon deutlich besser als ihr Ruf und unterschiedliche Ergebnisse bei Analysen von Einzelwerten bei Weitem kein Grund für ein Untauglichkeitsurteil. So überrascht es beispielsweise nicht, wenn anerkannte Experten bei der Fundamentalanalysen von Unternehmen zu entgegengesetzten Ergebnissen kommen – der eine ein Wertpapier zum Kauf empfiehlt, der andere davon abrät. Warum sollte es beim ESG-Rating überraschen. Hier wie dort kommt es immer wieder auf Wertung und Gewichtung an.

Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt. Gastbeitrag der beiden Leiter der DVFA Kommission Sustainable Investing, Dr. Henrik Pontzen und Dr. Gunnar Friede. Börsen-Zeitung vom 25. März 2020 (kostenpflichtiger Content)

Nachhaltigkeitsratings sind besser standardisiert, als man denkt (DVFA Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung. Autoren: Henrik Pontzen und Gunnar Friede). Frankfurt Main Finance, 25. März 2020

24. März 2020: DVFA Stewardship-Leitlinien: ein Standard für die Umsetzung treuhänderischer Verantwortung von Investoren in Deutschland

Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Mitwirkungselemente.

International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert. In vielen Ländern sind Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gibt es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.

Der DVFA e.V. hat daher Stewardship-Leitlinien verabschiedet, die sich als „Best Practice“-Orientierung an die Mitglieder des DVFA richten und einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten.

Die DVFA Stewardship-Leitlinien verstehen unter Stewardship die verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte mit dem Ziel einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung für die Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Faktoren. Dies beinhaltet die Überwachung und den aktiven Dialog mit den Portfoliogesellschaften, die zielgerichtete Ausübung von Aktionärsrechten sowie den gesetzlich möglichen Austausch mit anderen Asset Managern.

Die DVFA Stewardship-Leitlinien wurden von der DVFA Kommission Governance & Stewardship unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entwickelt. Die Kernelemente wurden bereits auf der zweiten DVFA Governance & Stewardship Konferenz im September 2019 diskutiert. Weitere Überlegungen von institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern sind in die Leitlinien als Ergebnis eines Roundtables im Februar 2020 eingeflossen.

Download:

DVFA Stewardship-Leitlinien

DVFA Stewardship Guidelines

Presse:

DVFA legt Stewardship-Leitlinien fest. intelligent-investors.de, 09. April 2020

DVFA Stewardship-Leitlinien: Standard für die Umsetzung treuhänderischer Verantwortung von Investoren. CORPORATE FINANCE, 24. März 2020

09. Januar 2020: DVFA Studie zu Sustainable Development Goals: Anbieter, Methoden, Daten und Output im Überblick

Die Ausrichtung an den „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen ist nicht so einfach, wie es den Anschein hat, und erfolgt bis heute sehr uneinheitlich. Eine aktuelle Studie der DVFA Kommission Sustainable Investing zur SDG-Auswirkungsmessung bietet einen Marktüberblick über die derzeit verfügbaren Messungen, Analysetools sowie Anbieter und hält einige Einschätzungen und Empfehlungen bereit.

Die Autoren der Studie, Christoph Klein und Dr. Rupini Rajagopalan, halten die 17 Nachhaltigkeitsziele aus dem Jahr 2015, obwohl zur Bewertung von Staaten eingeführt, für einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu effektiven nachhaltigen Investitionen in Unternehmen. Die SDGs haben aus ihrer Sicht das Potential, den Fokus der Marktteilnehmer und der Wissenschaft auf den Zweck und die positiven Auswirkungen von Investitionen zu verlagern. Bislang werde die Umsetzung von ESG-Überlegungen allerdings eher als umsichtiges Risikomanagement betrachtet.
Klein und Rajagopalan gehen folgenden Fragen nach: Wie können die SDG bezogenen Auswirkungen von Finanzinstrumenten und Fonds gemessen werden? Was wird eigentlich gemessen? Was ist die definierte Methodik? Welche Arten von Daten werden benötigt? Was ist der analytische Output?

Die Studie bietet einen Marktüberblick, versteht sich aber nicht als Empfehlung für den einen oder anderen Anbieter. Das DVFA Papier konzentriert sich auf die zwölf Anbieter, die aus Sicht der Autoren ihre Tools einer breiteren Kundenbasis anbieten.

Unabhängig von den unterschiedlichen Methoden zur Messung werten die Autoren die SDGs positiv, da Unternehmen und Finanzmärkte eine gemeinsame Sprache für ein zweckorientiertes Ziel haben. Aus Sicht der Anleger halten es Klein und Rajagopalan für wichtig, dass mehr Klarheit darüber bestehe, wie die SDGs zur Messung des positiven Impacts von Investitionen genutzt werden können. Die Unternehmen müssten darüber hinaus auch bessere Impact-Daten liefern, die den Investoren zur Verfügung stehen.

Da die Messung der Auswirkungen aus Sicht der Autoren noch nicht standardisiert ist, sei es von Bedeutung, dass das Wachstum der Auswirkungen der Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft kontinuierlich gemessen werden. Zum Ende ihrer Studie empfehlen die Autoren folgende Schritte, um Klarheit und Standardisierung für Datenanbieter, Unternehmen und Investoren zu schaffen und um „SDG Washing“ zu beenden:

  • Nennen Sie die Quellen der Information.
  • Wenn die Zahlen nur Schätzungen sind, geben Sie an, wie diese Zahlen berechnet wurden.
  • Seien Sie transparent in Bezug auf die Methodik und die Argumentation bei der Zuordnung der SDGs.
  • Achten Sie auf Konsistenz der Wirkungskennzahlen und Begründungen, wenn es zu einer Änderung der Methodik kommt.
  • Um die Veränderung der Auswirkungen gegenüber dem Vorjahr darzustellen, sollten Sie die gleiche Methodik der Berechnung des Impacts anwenden, also entweder die Nettoauswirkung oder z.B. den Umsatz mit SDG Impact.

Downloads:

DVFA Studie SDG-Auswirkungsmessung

DVFA Study SDG Impact Measurement

Presse:

Große Studie zu Sustainable Development Goals (SDGs) veröffentlicht. Institutional Money, 09. Januar 2020

Impact measurement requires more clarity, says German study. EXPERT INVESTOR, 13. Januar 2020

27. November 2019: DVFA Corporate Governance Scorecard - Auswertung der Untersuchung 2019 - Hohes Erfüllungsniveau, aber weiteres Verbesserungspotenzial - neben DAX auch MDAX analysiert

Mit der DVFA Scorecard for Corporate Governance wurden bereits zum vierten Mal die im DAX gelisteten Unternehmen analysiert und erstmals auch der MDAX ausgewertet. In der Analyse berücksichtigt sind Unternehmen, die zum 30. September den beiden Indizes angehörten. Über 40% der Unternehmen machten von der Möglichkeit Gebrauch, die sachliche Richtigkeit der Analyse zu überprüfen.

Grundsätzlich kann ein hohes Erfüllungsniveau festgestellt werden, allerdings gibt es erkennbare Unterschiede innerhalb der Indexzugehörigkeit und der Kapitel. Im DAX erreichten nur 6 Unternehmen das Prädikat „hervorragend“: Deutsche Börse auf Platz 1, Platz 2 teilen sich RWE und Munich Re, Siemens auf Platz 3, BASF Platz 4 und SAP Platz 5. Im Vorjahr gelang es dagegen noch keinem Unternehmen, in die höchste Bewertungskategorie zu kommen. Mit der Wertung „sehr gut“ sind dieses Jahr 14 Unternehmen vertreten.

Im MDAX ist das Niveau im Durchschnitt etwas schlechter, so erreicht kein Unternehmen die höchste Kategorie und nur die besten 6 Unternehmen die Wertung „sehr gut“: ProSieben auf Platz 1, Thyssenkrupp und Aurubis gemeinsam auf dem 2. Platz, Commerzbank und Aareal Bank teilen sich Platz 3, auf Platz 4 folgt Osram.

Verbesserungspotenzial ist im MDAX bezüglich der Veröffentlichungen zu den Anregungen des Kodex dringlich.

Die DVFA Scorecard ist mittlerweile bei Emittenten etabliert. Sie soll als Ansatzpunkt für einen fundierten Dialog zur Umsetzung guter Governance verstanden werden. Die DVFA Kommission Governance & Stewardship strebt eine sachliche Diskussion über die Qualität von Corporate Governance an, jenseits von einfachen Checklisten.

Die DVFA Kommission Governance & Stewardship wird die Scorecard an die geänderte Struktur des Deutschen Corporate Governance Kodex und an ARUG II anpassen. Die Auswertung soll im nächsten Jahr auf den SDAX erweitert werden, um in weiteren Börsensegmenten signifikante Verbesserungen der Corporate Governance zu bewirken.

Die DVFA Scorecard for Corporate Governance wird von Allianz Global Investors, Deka Investment, DJE Kapital, DWS Investment, Lloyd Fonds und Union Investment unterstützt. Die Datenerhebung erfolgte durch Governance & Values.

Presse:

Deutsche Börse ist Governance-Sieger. Börsen-Zeitung, 27. November 2019

Dax-Konzerne holen in der Governance auf. Börsen-Zeitung, 27. November 2019, kostenpflichtiger Content

26. September 2019: DVFA Umfrage belegt steigende Bedeutung nachhaltigen Investierens

Die Ergebnisse der Umfrage belegen die zunehmende Bedeutung nachhaltigen Investierens. So nehmen 98,1 Prozent der befragten Investment Professionals eine verstärkte Relevanz des Themas bei ihren Tätigkeiten wahr. Zudem bestätigt die Mehrheit (58,8 Prozent) der Investment Professionals, dass ihre Kunden verstärkt nach nachhaltigen Anlagen fragen – 31,4 Prozent antworteten mit „manchmal“ und lediglich 9,8 Prozent verneinten dies.

Befragt, wo sie Hindernisse auf dem Weg zu einer nachhaltigen Ausrichtung der Finanzindustrie sähen, antworten die Investment Professionals:

  • Mangel an einheitlichen Standards und Definitionen (76,2 Prozent)
  • Fehlende Integration in herkömmlichen Analyse- und Bewertungsmodelle (60,6 Prozent)
  • Wissens- und Erfahrungsdefizit vieler Akteure in der Finanzindustrie (59,6 Prozent)
  • Übermäßig viele Initiativen und Clubs, die zu Verwirrung führen (51,9 Prozent)
  • Ungenügende Unternehmensberichterstattung zu Nachhaltigkeitskriterien, die Auswirkung auf Geschäftsmodelle / Finanzkennzahlen haben (47,1 Prozent)
  • Mangelnde Vertrautheit vieler Vorstände und Aufsichtsräte mit Nachhaltigkeitsanforderungen (46,2 Prozent)

Die Ergebnisse dieser Befragung fließen auch in die Arbeit und Schwerpunkte der Kommission Sustainable Investing ein.

Zur DVFA Kommission Sustainable Investing

Zur Umfrage

Presse

So denken institutionelle Anleger über nachhaltiges Investieren. 26. September 2019, BONDGUIDE

Wie stehen die Investment Professionals zu Sustainable Finance. 26. September 2019, GLOBAL INVESTOR

19. September 2019: 2. DVFA Governance & Stewardship Konferenz

2. DVFA Governance & Stewardship Konferenz, 19. September 2019, 13:00 - 17:30 Uhr, DVFA Center, Frankfurt am Main

Stewardship: Auftrag und Umsetzung heute

Braucht es für Deutschland einen Stewardship Code oder sind die treuhänderischen Verpflichtungen von Investoren bereits eindeutig formuliert und werden gelebt? Aus der Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG II) ergeben sich zusätzliche Pflichten für institutionelle Investoren, die unter dem Begriff Stewardship zusammen gefasst werden können. Die zweite DVFA Governance & Stewardship Konferenz beleuchtet das Thema sowohl aus der nationalen als auch aus der internationalen Perspektive und setzt sich gleichzeitig mit den Vorstellungen und Perspektiven der Investoren als Vermögensverwalter auseinander.

Mehr zur Konferenz mit Themenschwerpunkten und Sprechern

Presse

Stewardship - Auftrag und Umsetzung. 13. September 2019, Börsen-Zeitung (kostenpflichtiger Content)

09. September 2019: DVFA Kommission Sustainable Investing (SI) nimmt Stellung zum Taxonomy-Report der Europäischen Union

Die DVFA Kommission Sustainable Investing (SI) nimmt Stellung zum Taxonomy-Report und legt ihre Position hinsichtlich einer weiteren Präzisierung der Taxonomie vor.

Die Europäische Union (EU) hat Mitte Juni 2019 ihren Taxonomy-Report (Taxonomy Technical Report) vorgelegt. Damit kommt die EU Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) dem Wunsch vieler Investoren und auch Unternehmen nach, für mehr Ordnung und Transparenz im Markt für nachhaltige Investments zu sorgen.
Die in den vergangenen Monaten verabschiedeten EU-Verordnungen im Rahmen des EU Action Plans Sustainable Finance übersetzen das Pariser Klimaabkommen und die Sustainable Development Goals (SDGs) der vereinten Nationen in Handlungsfelder für Investoren. Die EU-Verordnung Taxonomie will dabei einheitliche Bedingungen für die Klassifizierung ökologisch, nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten definieren. Dies ist, neben vielen vor allem privatwirtschaftlichen Initiativen der vergangenen Jahre, wie u.a. auch der Kommission SI im Arbeitskreis Taxonomie, der erste EU-weite regulatorische Schritt, über einheitliche Standards die Investitionen in nachhaltige Unternehmen und Tätigkeiten zu erleichtern. Dabei werden sechs positive Umweltziele (Climate change mitigation; Climate change adaptation; Sustainable use and protection of water and marine resources; Transition to a circular economy, waste prevention and recycling; Pollution prevention and control; Protection of healthy ecosystems) und daraus abgleitet 67 ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert. ...

Zur Stellungnahme

Presse

Zum Artikel Konflikt um grüne Standards in der Süddeutschen Zeitung

07. Juni 2019: Stellungnahme zum Kabinettsentwurf der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ARUG II

DVFA Kommission Governance & Stewardship sieht noch Verbesserungspotential beim Kabinetts-Entwurf

Zum kürzlich vorgelegten Kabinetts-Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Aktionärsrechterichtlinie in das deutsche Aktien- und Konzernrecht (ARUG II) hat die DVFA Kommission Governance & Stewardship Stellung genommen.

Dazu Michael Schmidt, Kommissionsleiter: „Die DVFA Kommission Governance & Stewardship begrüßt die Verbesserungen des Kabinetts-Entwurfs zur weiteren Stärkung der Aktionärsrechte. Er bleibt allerdings in wichtigen Punkten wie der Vergütungspolitik unverändert hinter den Möglichkeiten der EU-Richtlinie zurück. Gerade hier sehen wir noch Anpassungsbedarf für das endgültige Gesetz im Interesse einer besseren Corporate Governance in Deutschland.“

Professor Christian Strenger, stellvertretender Leiter: „Gerade bei der Regulierung von Geschäften nahestehender Personen mit Unternehmen zeigt der Kabinetts-Entwurf noch deutlichen Anpassungsbedarf bei der Aufgriffsschwelle und den Bezugsparteien, um die beabsichtigte Schutzwirkung des Gesetzes für die Aktionäre sicherzustellen und unberechtigte  Vermögenstransfers zu Lasten von Minderheitsaktionären zu verhindern.“

Zur Stellungnahme

10. Mai 2019: Governance-Kodex muss rasch verabschiedet werden. Gastbeitrag von Michael Schmidt und Christian Strenger in der Börsen-Zeitung

Börsen-Zeitung, 10. Mai 2019 (kostenpflichtiger Content)

10. Januar 2019: Stellungnahme der Kommission Corporate Governance zu Deutscher Corporate Governance Kodex DCGK

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) am 6. November 2018 vorgelegte Entwurf zu Änderungen des DCGK sieht eine umfassende Reform der Regelungen zu guter Unternehmensführung in Deutschland vor.

Zu dem Entwurf als Maßnahme zur Fortentwicklung der Corporate Governance deutscher Unternehmen hat die DVFA Kommission Corporate Governance jetzt offiziell Stellung bezogen. Sie stützt sich dabei auf ihre bereits veröffentlichten Positionen zu wichtigen Governance-Fragen wie der Vorstandsvergütung und der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates sowie auf ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Zur Stellungnahme

Zur Presseerklärung

04. Dezember 2018: Kodex-Reform stößt bei Investoren auf Kritik. Michael Schmidt und Christian Strenger im Gespräch mit der Börsen-Zeitung

Kodex-Reform stößt bei Investoren auf Kritik. Börsen-Zeitung, 04. Dezember 2018. Kurzfassung | Langfassung (kostenpflichtiger Content)

27. November 2018: Stellungnahme der DVFA Kommission Corporate Governance zu ARUG II

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11. Oktober 2018 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vorgelegt. Der Gesetzesentwurf macht von den eingeräumten Mitgliedstaatenwahlrechten Gebrauch, um die neuen europäischen Vorgaben (Reform der Aktionärsrechterichtlinie, nationale Umsetzung bis 2019) möglichst mit Augenmaß in das nationale Aktien- und Konzernrecht einzupassen. 

Zu dem Referentenentwurf hat die DVFA Kommission Corporate Governance Stellung genommen, um Einfluss auf die zu verabschiedende Endfassung zu nehmen.

Zur Stellungnahme

Zur Presseerklärung

DVFA Governance Scorecard-Untersuchung 2018: Deutliche Verbesserung der Governance bei fast allen Unternehmen – gestiegene Akzeptanz der Scorecard

Die Corporate Governance der im Dax gelisteten Unternehmen hat sich im Vergleich zur letztjährigen Scorecard-Studie auf breiter Front verbessert. Die zahlreichen Rückmeldungen der untersuchten Unternehmen unterstreichen zudem, dass die Scorecard nach drei Jahren bereits eine hohe Akzeptanz erfährt.

Im Vergleich zu 2017 konnten sich - mit einer Ausnahme - alle Unternehmen verbessern. Knapp zwei Drittel der untersuchten Unternehmen konnten die Bewertung sehr gut erreichen. Im letzten Jahr gelang dies nur zwei Unternehmen. Dies zeigt, dass die Unternehmen die Relevanz des Themas Corporate Governance erkannt haben und aktiv an Verbesserungen arbeiten. Am besten gelungen ist dies der Deutschen Börse, die letztes Jahr noch im Mittelfeld lag. Auch das Ergebnis des zweitplatzierten Dax-Neulings Covestro AG ist erfreulich. Continental und Deutsche Post, die sich den dritten Platz teilen, zeigen eine gute Transparenz und ausgewogene Corporate Governance. Aufgrund ihrer Rechtsform und im Vergleich schwächeren Transparenz erreichten die beiden letztplatzierten Unternehmen nur eine befriedigende Bewertung.

Weiterer Verbesserungsbedarf besteht insbesondere im Bereich der Hauptversammlungsorganisation und dem Onboarding-Prozess für Aufsichtsratsmitglieder. Gerade letzterer Punkt ist für einen qualifizierten Aufsichtsrat essentiell. Negativ wirkt schließlich auch das Fehlen einer häufigeren Rotation des Abschlussprüfers.

Bestärkt durch die erfreuliche Resonanz soll die Studie im nächsten Jahr erweitert werden, um in weiteren Börsensegmenten signifikante Verbesserungen der Corporate Governance Verhältnisse bewirken zu können.

Zur DVFA Scorecard for Corporate Governance: Dieses Instrument ermöglicht ein detailliertes Bild der Corporate Governance eines Unternehmens und den Vergleich mit anderen Unternehmen. Die Scorecard soll zu einer sachlichen Diskussion über Fragen guter Unternehmensführung in Deutschland beitragen. Sie basiert auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex, den einschlägigen Rechtsvorgaben und internationalen Best Practice Standards.

Die Scorecard gibt der Einschätzung qualitativer Faktoren durch erfahrene Investoren mit diesen Governance-Fragen deutlichen Raum. Durch ihre Best Practice Orientierung ist sie auch für Unternehmen ein wichtiges Instrument zum Verständnis und zur Selbstanalyse dieser zunehmend wichtigen Führungsfragen.

Das Projekt wird von Allianz Global Investors, Deka Investment, DWS Investment, und Union Investment gefördert. Die Datenerhebung erfolgte durch das Beratungsunternehmen Governance & Values.

Download:

Auswertung DAX30 2018

DVFA Scorecard for Corporate Governance - Excel-Version 2018

04. September 2018: DVFA Kommission Corporate Governance definiert Position zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern

Die DVFA Kommission Corporate Governance hat zur Unabhängigkeit von Aufsichtsmitgliedern Stellung bezogen und einen Kriterienkatalog zur Einordnung und Klassifizierung aufgestellt.

Position

Corporate Governance von DAX-Unternehmen verbessert sich – aber noch viel Luft nach oben: Auswertung 2017

Wie gut werden DAX-Unternehmen tatsächlich geführt? Besser als im Vorjahr, zeigt eine aktuelle Auswertung der DVFA. Allerdings: Die Untersuchung hat auch so manche Lücke in der Corporate Governance von Deutschlands Top-Aktiengesellschaften offengelegt.

Corporate Governance, also gute Unternehmensführung, bedeutet nicht nur, sich an Gesetze zu halten, sondern darüber hinaus Anforderungen internationaler Best Practice und breiterer Stakeholder-Gruppen ernst zu nehmen. Die drei deutschen Unternehmen, die das von den DAX30-Konzernen am besten machen, sind: Daimler AG, BASF SE und Deutsche Post AG.

Die Bewertung erfolgte anhand der DVFA Scorecard for Corporate Governance. Mit diesem Instrument lässt sich beurteilen, wie gut ein Unternehmen die Corporate-Governance-Anforderungen erfüllt. Erarbeitet wurde die Scorecard von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA).

Nachdem 2016 erstmals die deutschen DAX-Unternehmen mit Hilfe der Scorecard bewertet wurden, hat die DVFA nun mit Unterstützung durch die vier deutschen Asset Manager Allianz Global Investors, Deutsche Asset Management, Deka Investment und Union Investment eine erneute Untersuchung vorgenommen. Wie im Vorjahr haben dabei zunächst Analysten von IVOX Glass Lewis, einem unabhängigen Beratungsunternehmen für Stimmrechte, die Datenerhebung auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen durchgeführt. Die Auswertung der so erstellten Scorecards erfolgte durch die DVFA Kommission Corporate Governance.

Neu war dabei, dass die DAX30-Unternehmen die Ergebnisse vor der Veröffentlichung zum Faktencheck erhielten. Diese Korrekturmöglichkeit wurde von der Mehrzahl der Unternehmen genutzt und hat den Kommissionsmitgliedern geholfen, die von den IVOX-Glass-Lewis-Analysten zusammengetragenen Informationen zu validieren.

„Unsere Untersuchung bestätigt, dass die DVFA Scorecard ein gutes Instrument für die Analyse der Governance-Qualität ist. Es ist ermutigend, dass sich die DAX30-Unternehmen ernsthaft mit der DVFA Scorecard befassen und in Summe ordentlich abschneiden“, kommentiert Michael Schmidt, Leiter der DVFA Kommission Corporate Governance. „Gleichzeitig sieht man aber auch, dass es Spielraum für Verbesserungen gibt.“

Highlights der Auswertung 2017 der DVFA Scorecard for Corporate Governance:

  • Zum Teil deutliche Verbesserungen im Vergleich zu 2016.
  • Kein Unternehmen erreicht auch 2017 das oberste Dezil in der Gesamtanalyse.
  • Elf Unternehmen haben die Grenze von 80% zum Teil sehr deutlich überschritten (Vorjahr: lediglich drei).
  • 15 Unternehmen finden sich in ihrer Gesamtbetrachtung zwischen 70% und 79% wieder (Vorjahr: 17).
  • Vier Unternehmen bleiben mit 58,93% - 69,64% in der letzten Wertungsklasse.
  • Die kapitelweisen Durchschnittswerte bewegen sich zwischen 63,45% (I. Aktionäre & Hauptversammlung) und 81,52% (III. Aufsichtsrat) was eine insgesamt noch deutlich verbesserungswürdige Governance-Qualität nahelegt.
  • 14 Fragen konnten bei allen Unternehmen mit 100% bewertet werden
  • 13 Fragen wurden durchschnittlich mit weniger als 50% bewertet
  • Gespaltenes Bild bei der Frage nach der vorzeitigen Weitergabe der Stimmrechtsweisungen: viele Unternehmen wollen Informationen hierzu künftig in die HV-Dokumente mit aufnehmen, einige sehen eine Weitergabe auch früher als 24 Std. vor der HV unkritisch.
  • Thema Investorendialog: nur neun Unternehmen machen Angaben dazu, ob der Aufsichtsratsvorsitzende mit Investoren zu AR-spezifischen Themen spricht, davon fünf nur teilweise.
  • Angaben zu getrennten Vorsitzungen von Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern sind selten zu finden.
  • Über die Onboarding-Prozesse für neue AR-Mitglieder ist wenig bekannt, hierzu sind Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats hilfreich.
  • Eine deutliche Mehrzahl der Unternehmen sollte mehr Transparenz durch Veröffentlichung der Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat schaffen, dies ist immer noch selten anzutreffen.
  • Die Bestelldauer des Wirtschaftsprüfers ist vielfach zu lang, teilweise oberhalb von zehn Jahren.

Download:
Gesamtscore Auswertung DAX30 2017 und Methodik

Scorecard for Corporate Governance – Schlüssel zur qualitätsbezogenen Corporate Governance-Analyse der DAX-Unternehmen durch DVFA vorgestellt

Die DVFA Scorecard for Corporate Governance wurde mit den Ergebnissen einer qualitätsbezogenen Analyse zur Corporate Governance der DAX-Unternehmen Ende November 2016 durch die DVFA vorgestellt.

Die DVFA Scorecard wurde als Instrument entwickelt, um Investment Professionals eine qualitative Analyse der unternehmensspezifischen Corporate Governance-Situation sowie einen Vergleich auch unter Einbezug internationaler Standards zu ermöglichen.

Die Datenerhebung für die Kurzanalyse des DAX wurde von IVOX Glass Lewis durchgeführt. Die DVFA bedankt sich bei den Projektinitiatoren Allianz Global Investors, Deka Investments, Deutsche Asset Management und Union Investment für die großzügige finanzielle Unterstützung.

Download:
Qualitätsanalyse der Governance von DAX-Unternehmen

       

   

Disclaimer: Die Projektinitiatoren behalten sich vor, die Performance von Unternehmen in Bezug auf Corporate Governance in einzelnen Punkten, ggf. auch im Gesamt abweichend zur DVFA Kurzanalyse zu beurteilen, und sich in der Kommunikation mit Unternehmen sowie der Ausübung von Stimmrechten dementsprechend zu verhalten.

Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung

Am 26. Juli 2018 wurden die Ergebnisse eines hochrangigen Arbeitskreises – die Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung - veröffentlicht. Im Arbeitskreis namhafter Aufsichtsratsvorsitzender börsennotierter Unternehmen in Deutschland sowie Vertreter wesentlicher institutioneller Investoren, Wissenschaftler und Corporate-Governance-Experten haben u.a. unsere Kommissionsmitglieder Henrike Kulmann (AGI), Michael Schmidt (Deka Investment), Ingo Speich (Union Investment), Prof. Christian Strenger (DWS & HHL Leipzig) sowie Hendrik Schmidt (DWS) mitgearbeitet. Der Arbeitskreis hat Best-Practice-Leitlinien für eine einfache und an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vorstandsvergütung erarbeitet.

Ziel der Leitlinien ist es, die Komplexität der Vergütungssysteme zu reduzieren, Transparenz und Verständlichkeit in der Vergütungskommunikation zu erhöhen sowie allen börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland eine praktikable Übersicht über Investorenerwartungen hinsichtlich Vorstandsvergütung zur Verfügung zu stellen.

Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Um den Dialog zwischen institutionellen Investoren und Aufsichtsräten so fruchtbar wie möglich zu gestalten, hat die Initiative "Developing Shareholder Communication" im Juli 2016 acht Leitsätze formuliert. Diese richten sich an Investoren und an die in Deutschland börsennotierten Unternehmen mit Aufsichtsrat.

Die Leitsätze zum Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat sollen eine praktische Orientierungshilfe hinsichtlich der Themen, der Beteiligten und der Ausgestaltung eines solchen Dialogs bieten und zugleich Leitplanken für die Kommunikation börsennotierter Unternehmen setzen. Darüber hinaus sollen sie zur Verbreitung guter Dialogformen beitragen.

Gemeinsame Zielsetzung der Initiative war es, orientierungsgebende und aus der Praxis abgeleitete Leitsätze innerhalb der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland zu entwickeln. Neben der federführenden Arbeitsgruppe, die mit Unternehmens- und Investorenvertretern sowie Wissenschaftlern besetzt war, wurde die Initiative beratend von einer Stakeholder-Gruppe begleitet, in der auch Repräsentanten der Regulatoren sowie ausgewählter Verbände und Organisationen vertreten waren. Die DVFA war an der Initiative beteiligt.

Download:

Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat

Internationales Netzwerk

Der DVFA e.V. ist Mitglied im ICGN - International Corporate Governance Network. Hier haben sich vorwiegend internationale Asset Manager organisiert. Ziel ist es Corporate Governance Standards zu entwickeln und bekannt zu machen. Das Netzwerk agiert weltweit.

GNIA - Global Network of Investor Associations ist eine Arbeitsgruppe innerhalb des ICGN. Die DVFA Kommission Governance & Stewardship arbeitet hier mit. Die Zielsetzung ist, auch internationale Gesetzgebungsinitiativen und Trends zu erkennen und zu bewerten.