Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine Überarbeitung der MiFID Richtlinie vorgelegt, mit dem Ziel, die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und transparenter zu machen. Die Legislativvorschläge bestehen aus einer Richtlinie sowie einer Verordnung, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangt.
Die Richtlinie sieht u.a. Änderungen vor in Bezug auf spezifische Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die Möglichkeiten, Ausnahmen von der geltenden Richtlinie zu gewähren, die Anforderungen an die Organisation und die Wohlverhaltensregeln von Wertpapierfirmen, die organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, die Befugnisse der zuständigen Behörden und betreffend Sanktionen. Bei den anlegerschutzrelevanten Regelungen wird künftig zwischen abhängiger und unabhängiger Anlageberatung unterschieden. Auch wird es unabhängigen Anlageberatern sowie Portfoliomanagern untersagt sein, Zahlungen an Dritte zu leisten oder Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen. Die Verordnung legt u. a. Anforderungen fest in Bezug auf die Veröffentlichung von Handelstransparenzdaten und die Meldung von Geschäftsdaten an die zuständigen Behörden, die Beseitigung von Barrieren, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Clearing-Einrichtungen verhindern und die Verpflichtung zur Verlagerung des Derivatehandels an organisierte Handelsplätze. Hierzu wird eine neue Kategorie - OTF „organised trading facility“ - eingeführt. Die Verordnung definiert spezifische Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Finanzinstrumente und Derivatepositionen und räumt ESMA hierzu Befugnisse zur vorübergehenden Produktintervention in der Union ein.
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