Die unter der Abkürzung "MiFID" bekannt gewordene Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ist eines der größten Projekte der EU auf ihrem Weg zu einem Binnenkapitalmarkt. Die Richtlinie normiert umfassend den Bereich der Erbringung von Finanzdienstleistungen durch Wertpapierfirmen sowie die Zulassungsvoraussetzungen geregelter Märkte. Die Vorgaben der MiFID werden in einer Durchführungsrichtlinie und in einer Durchführungsverordnung konkretisiert.
Die Durchführungsrichtlinie regelt die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Durchführungsverordnung regelt hingegen die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz und die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel. Für Wertpapierfirmen gelten die neuen Vorschriften ab dem 01.11.2007.
Seit Beginn der Beratungen zur MiFID fanden im Rahmen des sog. "Lamfalussy-Prozesses" zahlreiche Konsultationsverfahren statt, an denen die DVFA teilnahm. Die Konsultationspapiere sowie die Stellungnahmen hierzu finden Sie neben weiteren Veröffentlichungen auf den Seiten 2-10. Hierzu benötigen Sie ein Login.