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Finanzdienstleistung FRUG (1/3)

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Durchführungsrichtlinie zur MiFID (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz - FRUG) setzt die Vorgaben der genannten Richtlinien in deutsches Recht um.
Das FRUG regelt die Verhaltens-, Organisation- und Transparenzpflichten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen neu und bringt Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie zahlreicher weiterer Gesetze und Verordnungen mit sich.

Das FRUG wird von zwei Verordnungen flankiert, mit denen die geänderten oder neu in das WpHG eingefügten Vorgaben konkretisiert werden. Es handelt sich hierbei um die Erste Änderungsverordnung zur Finanzanalyseverordnung (FinAnV) sowie um die Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV). Die Änderungsverordnung zur FinAnV dient der Umsetzung der speziellen organisatorischen Vorkehrungen gemäß Artikel 25 der Durchführungsrichtlinie 2006/73/EG zur MiFID für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Finanzanalysen erstellen, erstellen lassen oder weitergeben. Die WpDVerOV behandelt Themenbereiche wie Einstufung von Kunden, Informationsbereitstellung, Berichtspflichten, Ausgestaltung der Compliance-Funktion sowie Grundsätze zum Interessenkonfliktmanagement und Aufzeichnungspflichten. Die WpDVerOV wurde bereits geändert. Die Änderungen erfolgten im Rahmen der Ersten Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 21.11.2007. Die Änderungsverordnung setzt weitere Detailvorschriften der Durchführungsrichtlinie zur MiFID um. Hierbei handelt es sich um die Pflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Berichterstattung und zur getrennten Vermögensverwahrung. Das FRUG und die Verordnungen gelten ab dem 01.11.2007. Die Erste Verordnung zur Änderung der WpDVerOV ist hingegen zum 01.01.2008 in Kraft getreten.

Im Anschluss an das Inkrafttreten dieser Regelungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch ihre Verwaltungspraxis zu Finanzanalysen an die neuen Vorgaben angepasst. Dies erfolgte nach der Konsultation der Marktteilnehmer durch ein Auslegungsschreiben, das die BaFin am 21.12.2007 veröffentlicht hat.

Die DVFA hat die Umsetzung der MiFID und der Durchführungsrichtlinie zur MiFID begleitet und an zahlreichen Konsultationsverfahren teilgenommen. Die Konsultationspapiere sowie die Stellungnahmen hierzu finden Sie neben weiteren Veröffentlichungen auf den nachfolgenden Seiten. Hierzu benötigen Sie ein Login. Finanzdienstleistung FRUG:

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