Ziel des Arbeitskreises IFRS ist es, die Finanzmarktteilnehmer, insb. die Bankenpraxis, mit entscheidungsrelevanten Informationen zum Bilanzrating von IFRS-Abschlüssen zu unterstützen.
Dabei geht es um die adäquate Berücksichtigung der IFRS in den aktuell vorhandenen Bilanzratingsystemen der Marktteilnehmer. Diese basieren bisher ausschließlich auf Daten aus HGB-Abschlüssen. Die Entwicklung eines Bilanzratingsystems auf einer reinen IFRS-Datenbasis ist vorerst nicht möglich. Der Grund ist, dass bislang keine bzw. kaum IFRS-Abschlüsse von Unternehmen existieren, deren Status die Ausfalldefinition von Basel II erfüllt.
Zu den Kernaufgaben des Arbeitskreises zählt daher die Annäherung der IFRS-Abschlüsse an fiktive HGB-Abschlüsse aus Sicht der Kreditanalyse bzw. des Credit Rating. Darüber hinaus sollen mögliche Ratingkonsequenzen der Ansatz- und Bewertungsregeln nach IFRS, die nicht pauschal korrigierbar sind, aufgezeigt werden. Die beiden Untersuchungsschritte beinhalten die empirische Analyse von IFRS-Abschlüssen, um die praktische Bedeutung der Regelunterschiede zwischen den IFRS und dem deutschen Handelsrecht angemessen zu berücksichtigen.