
Die Arbeit des Arbeitskreises 1 verfolgt das Ziel, Empfehlungen zu erarbeiten, wie hybride Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Bilanz und des Bilanzratings behandelt werden sollten.
Das Angebot an mezzaninen Finanzierungen in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren sowohl im Hinblick auf das Volumen als auch auf die Vielfalt der Erscheinungsformen deutlich zugenommen. Mit der Erweiterung des Angebotsspektrums und den unterschiedlichen individuellen Ausgestaltungen geht die Gefahr einer mangelnden Markttransparenz einher. Zum einen haben die kapitalaufnehmenden Unternehmen hohe Such- und Informationskosten, um das richtige Angebot zu finden. Zum anderen dürfte - insbesondere bei den verbrieften Varianten - das unübersichtliche Angebot auch das Interesse potenzieller Investoren am Kapitalmarkt dämpfen.
In einem ersten Schritt werden deshalb vom Arbeitskreis am Beispiel von Genussrechtsvereinbarungen ein Kriterienkatalog und eine Kriterienmatrix erarbeitet, die den Finanzmarktteilnehmern (z.B. als zusätzliche Anhangangabe zu den bilanzierten hybriden Finanzierungsinstrumenten) die Beurteilung der Eigenkapitalähnlichkeit ermöglichen.
In einem zweiten Schritt ist dann zu analysieren, wie sich mezzanine Finanzierungen auf das Ergebnis von Bilanzratings auswirken. Auf der Basis von Modellrechnungen wird dabei zunächst untersucht, wie verschiedene Ratingsysteme auf unterschiedliche Ausstattungen mit wirtschaftlichem Eigenkapital reagieren. Im Rahmen einer verfeinerten Sensitivitätsanalyse ist dann zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Umbuchung von Fremdkapital in mezzanines Kapital z.B. bei einem Unternehmen, das auf der "Kippe" zwischen Speculative- und Investment-Grade steht, zu einem Upgrade führen kann.
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Mezzanine Finanzierungsformen und Bilanzrating